FRoSTA Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
FRoSTA Aktiengesellschaft
Bremerhaven
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 15.05.2019

Bremerhaven

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 10. Mai 2019 hat beschlossen, aus dem zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.204.690,88 eine Dividende von EUR 1,60 je dividendenberechtigter Aktie, entsprechend einer Dividendensumme von EUR 10.885.243,20, zu zahlen und den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 1.319.447,68 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Die Dividende wird vom 15. Mai 2019 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) durch die in die Dividendenabrechnung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.

 

Bremerhaven, 10. Mai 2019

Der Vorstand

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