V-Bank AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten

V-Bank AG

München

HRB 167737

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten)

Die Hauptversammlung der V-Bank AG vom 18. Mai 2021 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Genussrechte, die § 221 AktG unterliegen, zu begeben.

Bei der Ausgabe der vorgenannten Genussrechten steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmung des am 16. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7 Nr. 2 der Hauptversammlung der V-Bank AG auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der V-Bank AG zur Ausgabe Genussrechte wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt.

 

München, im Juni 2021

V-Bank AG
München

Der Vorstand

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