Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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IFTA AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 28. ordentliche Hauptversammlung | 15.05.2019 |
IFTA AGBerlinWertpapier-Kenn-Nummer 613 680Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 28. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 05.07.2019, 11:00 Uhr in Berlin, ABACUS Tierpark Hotel, Franz-Mett-Str. 3-9, 10319 Berlin-Lichtenberg (U-Bahnhof Tierpark, Linie U 5), Tel. 030-51 62-0, ein. Der Einlass erfolgt ab 10:00 Uhr. Tagesordnung
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung Die Satzung der IFTA AG bestimmt bezüglich der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß §§ 19, 20 Folgendes: § 19
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1. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. |
2. |
Die Hinterlegung muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung erfolgen. |
3. |
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut muss die hierüber auszustellende Bescheinigung mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einladung mitgeteilten Adresse zugehen. |
§ 20
Stimmrecht
Je eine Stückaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigung ausgeübt werden; für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.
Die Anschrift der Gesellschaftskasse lautet:
IFTA AG
– Gesellschaftskasse –
Neukirchstr. 26, 13089 Berlin
Eintrittskarten und Stimmkarten werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten erteilt.
Als besonderen Service bieten wir den berechtigten Aktionären an, dass sie sich auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können.
Anfragen, Mitteilungen, Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen bitten wir ausschließlich zu richten an:
IFTA AG
Neukirchstr. 26, 13089 Berlin
Tel.: 030 / 47 88 03-0 / Fax: 030 / 47 88 03-20
Berlin, im Mai 2019
IFTA AG
Der Vorstand