SGAG Systemhaus Gesundheit AG – Bezugsaufforderung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SGAG Systemhaus Gesundheit AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsaufforderung 16.05.2019

SGAG Systemhaus Gesundheit AG

Hamburg

Bezugsaufforderung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 02. Mai 2019 beschlossen, das Grundkapital von zurzeit € 250.000,00 gegen Bareinlagen um bis zu € 100.000,00 durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2019 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt € 3,00 je Stückaktie. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt € 1,00.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 5 : 2 zum Bezug angeboten. Auf je fünf alte Stückaktien kann also jeder Aktionär zwei neue Stückaktien zum Ausgabebetrag von je € 3,00 zeichnen und beziehen.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages bis zum 27. Mai 2019 in bar auf das Konto DE84 2019 0003 0019 3850 05 der Gesellschaft bei der Hamburger Volksbank zu leisten.

Nach dem Ablauf der Bezugsfrist am 24. Mai 2019 können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte bis zum 20. Juni 2019 die nicht von den Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Vorstand wird hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären – untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien – vor Zeichnungen und Bezugserklärungen von Dritten berücksichtigen und den Aktionären das Ergebnis der Zuteilung mitteilen. Der Vorstand behält sich die Annahme oder Ablehnung von Zeichnungen und Bezugserklärungen Dritter vor.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis um Ablauf des 20. Juni 2019 bei der Gesellschaft Zeichnungsscheine über mindestens 80.000 neue Stückaktien eingegangen sind.

 

Hamburg, im Mai 2019

Holger Gnekow
Vorstand

TAGS:
Comments are closed.