Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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White Owl Capital AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 16.05.2019 |
White Owl Capital AGBerlinWir laden unsere Aktionäre ein zurordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Fasanenstraße 42 in 10719 Berlin zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden die Unterlagen ausliegen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 221.835,78 wie folgt zu verwenden: 2.1. Ausschüttungen an Aktionäre Es wird eine Dividende in Höhe von EUR 1,00 je Stammaktie und von EUR 1,00 zuzüglich EUR 0,02, dem Gewinnanteil von 2 % des auf die einzelne Vorzugsaktie entfallenden Betrages des Grundkapitals gem. § 18 Abs. 1 der Satzung, je Vorzugsaktie ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der eigenen Anteile von 3.800 Stück Stammaktien und 8.500 Stück Vorzugsaktien ergibt sich folgende Ausschüttung an die Aktionäre:
2.2. Einstellung in Gewinnrücklagen
2.3. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn ergibt sich aus den unter 1. und 2. genannten Posten:
Die Ausschüttungen an die Aktionäre werden am 01.07.2019 vorgenommen. Der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018 ist ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Fasanenstraße 42 in 10719 Berlin zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift des Vorschlags des Vorstands erteilt. Auch in der Hauptversammlung wird der Vorschlag des Vorstands ausliegen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstände für diesen Zeitraum zu beschließen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen. |
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5. |
Wahl zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 19.06.2019 endet gemäß § 102 Abs.1 AktG und § 8 Ziffer 2 der Satzung der White Owl Capital AG die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Ziffer 1 der Satzung der White Owl Capital AG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat hat drei Mitglieder. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19.06.2019 und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung i.H.v. jeweils EUR 20.000,00 gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Aufschlag von EUR 20.000,00, also insgesamt die doppelte Vergütung. Die Hälfte der Vergütungen ist mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019, der Rest in zwei gleichen Raten zum 30.09. und 31.12.2019 fällig. Sofern ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht das ganze Jahr 2019 Mitglied des Aufsichtsrats war, wird die Vergütung zeitanteilig gewährt. |
II. Anfragen und Anträge, Stimmrechtsvertretung
Anfragen oder Anträge zur ordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
White Owl Capital AG
Fasanenstraße 42
10719 Berlin
Fax 030-206091711
E-Mail: info@whiteowl.de
Aktionäre, die nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Bevollmächtigung ist gegenüber dem Leiter der Hauptversammlung nachzuweisen.
Berlin, im Mai 2019
White Owl Capital AG
Der Vorstand