Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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One Hotels & Resorts AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 17.05.2019 |
One Hotels & Resorts AGMünchenWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu deram Freitag, den 28. Juni 2019 um 14:00 Uhrin den Geschäftsräumen der Motel One GmbH,
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1. |
Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Feststellung des Jahresabschlusses ist entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Billigung der vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegten, mit dem uneingeschränkten Testat der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München versehenen Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns gemäß § 172 AktG in der Sitzung des Aufsichtsrats am 03. Mai 2019, erfolgt. Für den Gewinnverwendungsbeschluss ist die Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung an den festgestellten Jahresabschluss gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG gebunden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Gewinnverwendungsbeschluss
Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt am Montag, den 01. Juli 2019. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Neubesetzung des Aufsichtsrates Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz und § 7 Absatz 2 der Satzung der One Hotels & Resorts AG mit Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft schlägt daher vor,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der One Hotels & Resorts AG zu wählen. Gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz und § 7 Absatz 2 der Satzung der One Hotels & Resorts AG endet die Amtszeit der in der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
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7. |
Einziehung der eigenen Aktien und Neufassung der Satzung der Gesellschaft Der Vorsitzende erklärte, dass Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: „a) Einziehung Die 69.925 voll eingezahlten Stückaktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft aufgrund Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 und Aktienkaufvertrag vom 21./25. Juni 2018 über 19.925 Stück Stammaktien (Nr. 1) sowie aufgrund Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2018 und Aktienkaufvertrag vom 6./20.12.2018 über 50.000 Stück Stammaktien (Nr. 2) wie nachfolgend aufgeführt erworben hat, werden in vereinfachter Form gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung zum Zweck der Konsolidierung der Aktionärsstruktur eingezogen mit der Folge, dass sich der auf die einzelnen übrigen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals gemäß § 8 Abs. 3 AktG entsprechend erhöht:
b) Satzungsänderung Mit Wirksamwerden der Einziehung wird die Satzung der Gesellschaft in § 5 (Grundkapital, Aktien) in Absatz (2) wie folgt geändert:
§ 5 Absätze (1), (3) und (4) der Satzung bleiben unverändert. |
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8. |
Sonstiges |
Teilnahme an der Ordentlichen Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Am Tage der Hauptversammlung kann eine Hinterlegung bei der Gesellschaft nur noch in den Räumen der Hauptversammlung erfolgen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzureichen.
Am Tage der Hauptversammlung kann die Einreichung nur noch in der Weise bewirkt werden, dass die Bescheinigung der Gesellschaft in den Räumen der Hauptversammlung vorgelegt wird.
Die Hinterlegung der Aktien gilt auch dann als bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Auslagen zur Ordentlichen Hauptversammlung:
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der One Hotels & Resorts AG zur Einsicht durch die Aktionäre folgende Berichte aus:
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Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats der One Hotels & Resorts AG für das Geschäftsjahr 2018; |
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Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG) für das Geschäftsjahr 2018. |
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen bzw. jedem Aktionär wird auf Verlangen davon kostenlos eine Abschrift erteilt.
München, im Mai 2019
Der Vorstand