A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG
Fürstenfeldbruck
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 20.05.2019

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Fürstenfeldbruck

AG München, HRB 140545

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir, der Vorstand der A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 27. Juni 2019, um 15:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Hans-Güntner-Straße 2 – 6,
82256 Fürstenfeldbruck,
Deutschland,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses jeweils zum 30.11.2018, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

TOP 2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass der Bilanzgewinn in Höhe von € 19.103.863,54 auf neue Rechnung vorgetragen wird.

TOP 3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 31, 80339 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu bestellen.

TOP 6.

Wahl des Aufsichtsrats

Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet im Falle der Entlastung (TOP 4.) mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung deshalb vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei die Personen (1) und (2) wiedergewählt werden sollen:

(1)

Herrn Dr. Oliver Wulff, Rechtsanwalt
wohnhaft in: 85646 Anzing, Lärchenstraße 58

(2)

Herrn Günther Gaillinger, Pensionär
wohnhaft in: 82284 Grafrath, Mülleranger 19

(3)

Herr Alexander Stähler-May, Rechtsanwalt
wohnhaft in: 85521 Ottobrunn, Händelstraße 4 a

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

TOP 7.

Bericht über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und Einziehung (Aktienrückkaufprogramm 2017)

TOP 8.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG (Aktienrückkaufprogramm 2019)

Nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG kann der Vorstand längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden, wobei der Anteil am Grundkapital 10 % nicht übersteigen darf. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen, um die Aktien einzuziehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

1.

Der Vorstand wird gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb darf für minimal EUR 670,00 pro Aktie und maximal EUR 800,00 pro Aktie erfolgen. Die Entscheidung des Vorstandes bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.

2.

Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Ziffer 1. erworben wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Entziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gem. § 8 Abs. 3 AktG erfolgen. Der Aufsichtsrat ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

TOP 9.

Kurzbericht des Vorstandes über den Geschäftsgang des Konzerns Dezember 2018 bis einschließlich Februar 2019 – 1. Quartal

TOP 10.

Verschiedenes

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung ist jeder Aktionär berechtigt.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen (§ 13 Abs. 2 der Satzung). Sollten Sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können und eine Vollmacht erteilen wollen, so weisen wir darauf hin, dass der Bevollmächtigte (und gegebenenfalls auch jeder Unterbevollmächtigte) sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der Vollmacht legitimieren muss.

Übersandte bzw. ausgelegte Unterlagen:

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018 inklusive des Konzernlageberichts sind als Anlagen beigefügt. Diese Unterlagen, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen auch zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

Adresse für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung: A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien.

Organisatorische Hinweise:

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Wir bitten Sie, die Fragen direkt an den Vorstand unter der Adresse der Gesellschaft (A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien) zu richten.

 

Wien, im Mai 2019

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Der Vorstand

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