AUDI Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Ausschüttung der Ausgleichszahlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AUDI Aktiengesellschaft
Ingolstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Ausschüttung der Ausgleichszahlung 20.05.2019

AUDI Aktiengesellschaft

Ingolstadt

ISIN: DE0006757008
WKN: 675700

Bekanntmachung über die Ausschüttung der Ausgleichszahlung

Der zwischen der Volkswagen AG, Wolfsburg, und der AUDI AG, Ingolstadt, bestehende Unternehmensvertrag vom 23. April 1971 in Verbindung mit der Ergänzungsvereinbarung vom 27. April 1990 garantiert den außenstehenden Aktionären eine Ausgleichszahlung für jede Audi Stückaktie in Höhe des Betrags, der für das gleiche Geschäftsjahr als Dividende auf eine Volkswagen Stammaktie ausgeschüttet wird. Die Ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen AG vom 14. Mai 2019 hat beschlossen, eine Dividende von 4,80 Euro je Volkswagen Stammaktie auszuschütten. Demnach beläuft sich die genannte Ausgleichszahlung auf 4,80 Euro je Audi Stückaktie.

Die Beträge werden ab sofort unter Abzug von 25% Abgeltungsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 20 der Aktien ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch die Commerzbank AG.

Mit Einbehalt der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer eines unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionärs für die Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgegolten. Unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre mit einem Steuersatz von weniger als 25% können sich jedoch über die Einkommensteuererklärung die Differenz zum tatsächlichen Steuersatz erstatten lassen.

Unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihre Aktien bei einer inländischen Bank verwahren lassen, wird bei Vorlage einer „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamts oder im Rahmen eines vorgelegten Freistellungsauftrags die Dividende ohne Abzug der Abgeltungsteuer und des Solidaritätszuschlags ausgezahlt.

 

Ingolstadt, im Mai 2019

Der Vorstand

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