Nordzucker AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Nordzucker AG
Braunschweig
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 22.05.2019

Nordzucker AG

Braunschweig

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die

am Donnerstag, 27. Juni 2019, 10:00 Uhr,

in der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig, stattfindet.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 28. Februar 2019 sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 / 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 / 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine Beschlussfassung vorgesehen.

Auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Nordzucker AG zum 28. Februar 2019 entfällt ein Gewinnverwendungsvorschlag.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte des Vorstands für die Nordzucker AG und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen, Küchenstraße 9, 38100 Braunschweig, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Ab der Einberufung ist der Geschäftsbericht auch auf der Internetseite der Nordzucker AG unter

www.nordzucker.de/hv

zugänglich.

TOP 2

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 / 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 / 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 / 2020

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungs- und Finanzausschusses vor, die

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Stuttgart
Zweigniederlassung Hannover

zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 1. März 2019 begonnene Geschäftsjahr 2019 / 2020 zu wählen.

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 5 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen (§ 7 Ziffer 1 der Satzung, §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz).

Seit dem 5. Juli 2018 ist ein Mandat der Anteilseignervertreter nicht besetzt.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 endet zudem turnusgemäß die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner Jochen Johannes Juister.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung am 27. Juni 2019 folgende Personen

5.1

Herrn Jochen Johannes Juister,

Vorsitzender des Vorstands der Nordzucker Holding AG und Landwirt, wohnhaft in Nordhastedt,

für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 beschließt.

und

5.2

Herrn Henrik Madsen,

Sprecher des Vorstands der HaGe Nord eG,
wohnhaft in Padborg (DK),

für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 beschließt,

zu Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats bestehen hinsichtlich beider Kandidaten ansonsten keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, ihren Organen oder ihren wesentlichen Aktionären.

Bei seinem Vorschlag zur Wahl der vorstehend genannten Kandidaten hat der Aufsichtsrat die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegte Regelaltersgrenze sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung berücksichtigt und sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten können Sie den Lebensläufen der Kandidaten entnehmen, die als Anlage zu dieser Einladung beigefügt sind.

Es ist vorgesehen, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats schlägt vor, Jochen Johannes Juister in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats nach der Hauptversammlung erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Nordzucker AG und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Ziffer 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben.

Die Anmeldefrist wird gemäß § 14 Ziffer 1 Satz 3 der Satzung auf drei Tage verkürzt, sodass die Anmeldung der Gesellschaft mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 23. Juni 2019, 24:00 Uhr (Zugang bei der Gesellschaft), bei

Nordzucker AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21027-288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

oder über das Internet unter

www.nordzucker.de/hv

zugegangen sein muss.

Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft in der Zeit vom 24. Juni 2019 bis einschließlich 27. Juni 2019 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt.

Aktionäre, die am Anmeldeschlusstag im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und durch ihn ihr Stimmrecht ausüben lassen. Gemäß § 14 Ziffer 2 der Satzung können sich Aktionäre wie folgt vertreten lassen:

1.

Natürliche Personen durch ihren Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten,

2.

juristische Personen oder sonstige Vereinigungen durch ihre gesetzlich zur Vertretung befugten Personen (in vertretungsbefugter Zahl),

3.

jeder Aktionär durch einen anderen Aktionär oder durch einen in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Angestellten oder

4.

jeder Aktionär durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Bevollmächtigte, die das Stimmrecht für den vertretenen Aktionär ausüben wollen, müssen sich mittels schriftlicher Vollmacht ausweisen oder ihre Bevollmächtigung durch festhaltbare Datenübertragung nachweisen. Die Nordzucker AG behält sich vor, im Einzelfall die Vorlage der Originalvollmacht zu verlangen. Ein Originalvollmachtsnachweis ist entbehrlich, soweit die Vertretungsbefugnis registeröffentlich ist. Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht bedarf der Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.

Die Nordzucker AG bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch Mitarbeiter der Nordzucker AG, die die Funktion des Stimmrechtsvertreters wahrnehmen, als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. In diesem Fall können Vollmachten und Weisungen schriftlich oder durch festhaltbare Datenübertragung an die oben genannte Anmeldeadresse übermittelt werden sowie über das Internet unter

www.nordzucker.de/hv

erfolgen. Die Stimmrechtsvertreter sind strikt an die ihnen mit der Bevollmächtigung übertragenen Weisungen gebunden. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Über die Gültigkeit erteilter Vollmachten, über Nachweise der Legitimation und Stimmberechtigung sowie über die Zulassung von Nichtaktionären (z. B. Hilfspersonen, Sachverständige, Presse und Gäste) entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Das Legitimationsverfahren beginnt am 27. Juni 2019 um 08:30 Uhr.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen bestimmte Punkte der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind – schriftlich oder per Fax – gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz ausschließlich an die nachfolgende Anschrift zu richten:

Nordzucker AG
– Legal –
Küchenstraße 9
38100 Braunschweig
Fax: 0531 / 2411-103

Unter dieser Adresse bis spätestens Mittwoch, 12. Juni 2019, 24:00 Uhr, eingegangene veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und / oder Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung werden nach Maßgabe der §§ 126, 127 Aktiengesetz unverzüglich den in § 125 Absätze 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten sowie auf der Internetseite der Nordzucker AG unter

www.nordzucker.de/hv

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären müssen nicht zugänglich gemacht werden.

 

Braunschweig, im Mai 2019

Nordzucker AG

Der Vorstand

 

Informationen für Aktionäre zum Datenschutz
im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung

Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Zugangsdaten für das Onlineportal der Hauptversammlung, Nummer der Eintrittskarte, das Abstimmverhalten, gegebenenfalls Name, Adresse und Kontaktdaten des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters sowie die Daten der Bankverbindung des Aktionärs). Neben personenbezogenen Daten der Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft gespeichert sind, verarbeitet die Gesellschaft hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erforderlich und erfolgt zu dem Zweck, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Wahrnehmung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne die Angaben dieser Daten sind eine Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung von Aktionärsrechten und die Auszahlung der Dividende nicht möglich. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 litera c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes.

Die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen ist erreichbar unter der Adresse Nordzucker AG, Der Vorstand, Küchenstraße 9, 38100 Braunschweig.

Dienstleister der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die Gesellschaft diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre nach § 129 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz unter Angabe des Namens, des Wohnorts und der Aktienanzahl in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Absatz 4 Aktiengesetz).

Grundsätzlich werden personenbezogenen Daten der Aktionäre gelöscht, sobald und soweit sie für die hierin genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und / oder Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten zu einer weiteren Speicherung. Die oben genannten Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen werden regelmäßig vier Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung ist im Einzelfall im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen die Gesellschaft oder seitens der Gesellschaft geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren), erforderlich.

Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten, Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können ggf. gesetzliche Pflichten der Gesellschaft oder sonstige Gründe nach Artikel 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen.

Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden:

Nordzucker AG
Datenschutzbeauftragte
Küchenstraße 9
38100 Braunschweig
E-Mail: datenschutz@nordzucker.de

Unabhängig davon können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter nach Art. 77 DSGVO an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Lebenslauf Jochen Johannes Juister

Persönliche Daten
Name Jochen Johannes Juister
Geburtsjahr 1961
Ausgeübter Beruf / wesentliche Tätigkeit neben dem Aufsichtsratsmandat Landwirt, Geschäftsführer
Beruflicher Werdegang
seit 2012 Vorstandsvorsitzender der Nordzucker Holding AG
seit 1990 Landwirt mit 50 Hektar Zuckerrübenanbau
Gründer und Geschäftsführer mehrerer landwirtschaftlicher Dienstleistungsgesellschaften im operativen Geschäft; seit 2014 im Vorstand dieser Gesellschaften. Schwerpunkt Strategie und Mitarbeiterführung
Ausbildung
1981-1989 Abitur, landwirtschaftliche Ausbildung, Studium der Agrarwissenschaft in Kiel
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten außerhalb des Konzerns
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten innerhalb des Konzerns (Konzernmandate) insbesondere Nordzucker Holding AG Mitglied im Vorstand der Nordzucker Holding AG und Vorstandsvorsitzender seit 2012
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Funktionen innerhalb des Aufsichtsrates Seit 16. August 2018 Aufsichtsratsvorsitzender der Nordzucker AG

stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 2016 – 2018

Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat Seit 2007

Lebenslauf Henrik Madsen

Persönliche Daten
Name Henrik Madsen
Geburtsjahr 1963
Ausgeübter Beruf / wesentliche Tätigkeit neben dem Aufsichtsratsmandat Vorstand (Sprecher) der HaGe Nord AG
Beruflicher Werdegang
Seit 2015 Vorstand (Sprecher) der HaGe Nord AG
Von 2010 bis 2015 Vorstandsmitglied der Getreide AG
Von 2007 bis 2015 Geschäftsführer der Poweroil Rostock GmbH (Tochtergesellschaft der Getreide AG)
Ausbildung
1979 bis 1982 Abitur
1982 bis 1987 Cand. Merc. (Masterstudium in Betriebswirtschaft an der Universität in Aarhus, Dänemark)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten außerhalb des Konzerns
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten innerhalb des Konzerns (Konzernmandate) insbesondere Nordzucker Holding AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien Beiratsmitglied der HaBeMa Hamburg
Funktionen innerhalb des Aufsichtsrates
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat
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