youvestor AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
youvestor AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 23.05.2019

youvestor AG

Frankfurt am Main

An alle Aktionäre der
youvestor AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der youvestor AG

am Montag, 01.07.2019
um 11 Uhr,
in Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 41, 8. OG,

ein. Die Einladung wird fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme (postalisch oder E-Mail an aktienregister@youvestor.de) bis zum 21.06.2019.

Bitte beachten Sie die neue Adresse!

Frankfurt am Main, 20.05.2019

Der Vorstand

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018

Vorlage des vom Aufsichtsrat am 08.05.2019 gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses mit Stichtag zum 31. Dezember 2018 nebst Bericht des Aufsichtsrats

TOP 2

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Diverses

I. Auslagen von Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (bis 31.05.2019: youvestor AG, Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt am Main, ab 01.06.2019: youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen aus:

(a)

der festgestellte und gebilligte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018

(b)

sowie die korrespondierenden Berichte des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) für das zum 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

II. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung zur Hauptversammlung wäre hilfreich, ist aber nicht erforderlich.

Jeder Aktionär kann sich gemäß § 14 der Satzung durch einen anderen Aktionär oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als zwei Monate alten Registerauszuges nachzuweisen. Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als zwei Monate alter Registerauszug vorzulegen.

III. Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-E-Mail-Adresse (aktienregister@youvestor.de) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionären sind schriftlich bis spätestens 6 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens zum 24. Juni 2019, ausschließlich an die obige Geschäftsadresse der Gesellschaft zu übersenden.

 

Frankfurt am Main, 20. Mai 2019

 

Andreas Feiden
Vorstand
Roman Hoffmann
Vorstand
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