DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT
Frankfurt am Main
ISIN DE 0005140008
Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien)
Die Hauptversammlung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft vom 23. Mai 2019 hat die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 30. April 2024 sowie zur Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 11. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 6 und 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft beschlossen. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.
Frankfurt am Main, im Mai 2019
Deutsche Bank Aktiengesellschaft
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