Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft Marburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 24.05.2019 |
FiNet Financial Services Network AGMarburgSehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlungam Donnerstag, 27. Juni 2019, 14.00 Uhr,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG („FiNet AG“), Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt sowie über die Internetseite (www.finet.de, dort unter: Unternehmen/Investor Relation) zugänglich. |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 108.554,88
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 der FiNet AG Die FiNet AG ist eine sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB), deren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist (§ 316 HGB). Der Abschlussprüfer ist deshalb für das Geschäftsjahr 2019 durch Beschluss der Hauptversammlung zu bestellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Der Prüfungsauftrag wird dem Abschlussprüfer unverzüglich nach dem Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat erteilt (§ 318 Abs. 1 S. 4 HGB). Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor zu beschließen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2019 zum Abschlussprüfer zu bestellen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals sowie die Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung Das auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. August 2014 eingerichtete genehmigte Kapital nach § 4 Absatz 4 der Satzung ist nicht ausgenutzt worden. Die entsprechende Ermächtigung des Vorstandes endete mit Ablauf des 31. Dezember 2018. Der Vorstand soll auch künftig in die Lage versetzt werden, genehmigtes Kapital insbesondere (i) zur Beteiligung von Mitarbeitern einzusetzen, (ii) um neue Vermittler als Partner an der FiNet AG zu beteiligen und (iii) den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen durchzuführen. |
6.1 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen: Der Vorstand wird ermächtigt, nach Eintragung der Satzungsänderung über die Ermächtigung im Handelsregister, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2023 einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 390.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stamm-Namensaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
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6.2 |
Der Vorstand hat zu den Gründen für den Bezugsrechtsausschluss an die Hauptversammlung unter TOP 6.1 einen schriftlichen Bericht zu erstatten (§ 203 Abs. 2, Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG). Der schriftliche Bericht ist als Anlage 1 beigefügt und liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet AG, Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist über die Internetseite (www.finet.de, dort unter: Unternehmen/Investor Relation) zugänglich. |
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6.3 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
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7. |
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des individuell ausgehandelten Rückerwerbs In der Hauptversammlung vom 22. August 2017 wurde eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen (TOP 7 der Hauptversammlung vom 22. August 2017). Das notarielle Protokoll dieser Hauptversammlung ist auszugsweise als Anlage 2 beigefügt. Dort ist als Erwerbsweg der Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre genannt. Dieser soll durch einen weiteren Erwerbsweg ergänzt werden, nämlich den individuell ausgehandelten Rückerwerb von abgabewilligen oder abgabepflichtigen Aktionären. Der Vorstand hat zu den Gründen für die Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung unter TOP 7 einen schriftlichen Bericht zu erstatten (§§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 AktG). Der schriftliche Bericht ist als Anlage 3 beigefügt und liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet AG, Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist über die Internetseite (www.finet.de, dort unter: Unternehmen/Investor Relation) zugänglich. Der Beschluss kann nur dann gefasst werden, wenn eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (§ 179 Abs. 2 Satz 1 AktG) und eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 133 Abs. 1 AktG) für den Beschluss stimmen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Mit freundlichen Grüßen
Marburg, im Mai 2019
FiNet AG
Der Vorstand
Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung der
FiNet Financial Services Network AG am 27. Juni 2019
zu TOP 6 der Tagesordnung
(Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals sowie
die Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung)
Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts nach
§§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
In der Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG („FiNet“) am 27. Juni 2019 soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 390.000,00 geschaffen werden. Aus Gründen der Flexibilität soll das genehmigte Kapital dabei sowohl für Bar- auch als auch für Sachkapitalerhöhungen ausgenutzt werden können. Bei der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
a) |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. |
b) |
für einen Anteil am genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 50.000,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der FiNet ausgegeben werden, deren Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der FiNet liegt. |
c) |
für einen Anteil am genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 50.000,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden, um neue Vermittler als Partner an der FiNet zu beteiligen und deren Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der FiNet liegt. |
d) |
für einen Anteil am genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 390.000,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden, deren Erwerb im wohlverstandenen Interesse der FiNet liegt. |
Zu dieser Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, erstattet der Vorstand folgenden
Bericht nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:
Zu a)
Das Bezugsrecht soll zunächst für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Damit soll die Abwicklung einer Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtert werden. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Ausgabevolumen ergeben. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.
Zu b)
Das Bezugsrecht soll ausgeschlossen werden können, wenn sich Mitarbeiter an der FiNet beteiligen wollen, deren Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der FiNet liegt. Eine solche Beteiligung soll Mitarbeitern ermöglicht werden, bei denen durch die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eine zusätzliche Bindung an die FiNet erreicht werden soll. Denn durch diese Beteiligung können Mitarbeiter über ihre laufende Vergütung hinaus am Unternehmenserfolg der FiNet insgesamt teilhaben. Die FiNet ist Dienstleister, insbesondere für fachlich qualifizierte Makler, weshalb die FiNet Mitarbeiter benötigt, die kompetente Ansprechpartner sind. In der Region Marburg sind diese nicht ohne Schwierigkeiten zu finden, weshalb eine erhöhte Bindung für gewonnene Mitarbeiter von Bedeutung ist.
Damit durch die Beteiligung von Mitarbeitern keine unverhältnismäßige Verwässerung der Aktionäre eintritt, ist die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses auf einen Ausgabebetrag von bis zu EUR 50.000,00 Aktien beschränkt.
Zu c)
FiNet erweitert fortlaufend die Anzahl der ihr angeschlossenen Vermittler. Bereits mehrfach wurde mit dem Wechsel zur FiNet der Wunsch der neuen FiNet Partner verbunden, auch gesellschaftsrechtlich an der FiNet beteiligt zu sein. Es entspricht dem Interesse der FiNet, insbesondere Partner anzubinden, die nicht nur die Dienstleistung der FiNet in Anspruch nehmen, sondern sich der zugrundeliegenden Unternehmensidee verbunden fühlen und bereit sind, ihre Ideen für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der FiNet einzubringen.
Damit durch die Beteiligung neuer FiNet Partner keine unverhältnismäßige Verwässerung der Aktionäre eintritt, ist die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses auf einen Ausgabebetrag von bis zu EUR 50.000,00 Aktien beschränkt.
Zu d)
Das Bezugsrecht soll auch bei Bar- und Sachkapitalerhöhungen ausgeschlossen werden können, wenn diese zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen dienen.
Aufgrund eines sich ändernden Marktumfeldes wird zukünftig die Größe der FiNet, gemessen an der Anzahl der betreuten FiNet-Partner und ihrer Tochtergesellschaft FiNet Asset Management AG, gemessen an dem Volumen des verwalteten Vermögens für ihren jeweiligen Fortbestand von Bedeutung sein.
FiNet zieht deshalb in Betracht, die erforderliche Größe auch durch den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen oder mit einem solchen Vorhaben im Zusammenhang stehende Wirtschaftsgüter zu erreichen. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der FiNet gestärkt und deren Ertragskraft und Unternehmenswert gesteigert werden. Im Rahmen der von der FiNet in Betracht gezogenen Maßnahmen müssen oftmals sehr hohe Gegenleistungen erbracht werden, die nicht mehr in Geld erbracht werden sollen und können. Nicht selten bestehen im Gegenzug Verkäufer darauf, Aktien als Gegenleistung zu erhalten, da dies für sie günstiger sein kann.
Für derartige Maßnahmen muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden können. Da derartige Akquisitionen meist kurzfristig erfolgen müssen, können sie in der Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung beschlossen werden. Es bedarf eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – schnell zugreifen kann. Hierfür soll deshalb das vorgeschlagene genehmigte Kapital verwendet werden können. Die Höhe des neuen genehmigten Kapitals soll sicherstellen, dass auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien, finanziert werden können.
Marburg, den 13. Mai 2019
Markus Neudecker
Vorstand der FiNet Financial Services Network AG
Urkundenrolle Nummer 74/2017 C
Verhandelt zu Marburg am 22. August 2017.
Welcome Hotel Marburg, Pilgrimstein 29, 35037 Marburg.
Der unterzeichnete Notar
Dr. Carsten Loscher
mit dem Amtssitz in 35037 Marburg
hat sich heute auf Ersuchen des Vorstandes der FiNet Financial Services Network AG (im Folgenden: FiNet AG). eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter 16 HR B 2259, in das Welcome Hotel Marburg, Pilgrimstein 29, 35037 Marburg, begeben. Dort nahm er die Niederschrift über die
ordentliche Hauptversammlung
der FiNet AG mit dem Sitz in Marburg für das Geschäftsjahr 2016 auf.
Der Notar traf dort an:
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den Aufsichtsrat der Gesellschaft, Herrn Alexander Kirschweng (Vorsitzender), Herrn Daniel Zinser (Stellvertretender Vorsitzender) und Herrn Bertram Valentin; |
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den Vorstand der Gesellschaft, Herrn Markus Neudecker; |
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die in dem beigefügten Teilnehmerverzeichnis aufgeführten Aktionäre und Vertreter von Aktionären. |
Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Diese wurde von den Erschienenen und dem Notar verneint.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Alexander Kirschweng, übernahm den Vorsitz nach § 16 Abs. 1 der Satzung der FiNet AG. Die Versammlung wurde von ihm um 14:03 Uhr eröffnet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stellte fest: Die Einberufung der Hauptversammlung wurde mit Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger/Auftragsnummer 170712028704 vom 21. Juli 2017 bekannt gemacht. Die Bekanntmachung enthält folgende
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats |
2. |
Vortrag des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2016 auf neue Rechnung |
3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 |
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 der FiNet AG |
6. |
Neuwahl des Aufsichtsrats |
7. |
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien |
8. |
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des individuell ausgehandelten Rückerwerbs |
9. |
Satzungsänderung durch Ergänzung von § 14 Abs. 3 |
Ein Ausdruck des elektronischen Bundesanzeigers ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Der Vorsitzende unterzeichnete das Verzeichnis der erschienenen oder vertretenen Aktionäre (§ 129 Abs. 1 Satz 2 AktG). Das Teilnehmerverzeichnis wurde von der ersten Abstimmung für die gesamte Dauer der Hauptversammlung zur Einsicht für alle Teilnehmer ausgelegt. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Protokoll festgehalten erfolgte keine Änderung der auf der Grundlage des Teilnehmerverzeichnisses festgestellten Präsenz bei den Abstimmungen, was durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats jeweils überprüft wurde. Das Teilnehmerverzeichnis ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Die in ihm aufgeführten Aktionäre und Vertreter der Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts der Hauptversammlung ordnungsgemäß nachgewiesen. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die FiNet AG nach § 4 Abs. 1 der Satzung ein Grundkapital in Höhe von EUR 784.692,00 hat. Es ist eingeteilt in 784.692 Namensaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00. Davon werden derzeit 1.000,00 Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 als eigene Aktien von der FiNet AG gehalten, die in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt sind (§ 71b AktG).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigter Vertreter berechtigt (§ 15 Abs. 1 der Satzung), mit Ausnahme der FiNet AG selbst bezogen auf die von ihr gehaltenen eigenen Aktien. Durch Einsichtnahme in das Aktienbuch hat der Vorsitzende festgestellt, dass Umschreibungen im Aktienbuch in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr stattgefunden haben. Sodann stellte der Vorsitzende fest. dass mehr als 50 % des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals in Höhe von EUR 784.692 vertreten sind und die Hauptversammlung damit nach § 17 Abs. 1 der Satzung beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende bestimmt gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung die Abgabe von Stimmkarten als Abstimmungsart. Die Form der Abstimmung erfolgt nach der Subtraktionsmethode. Nach der Subtraktionsmethode werden nur die Enthaltungen und Nein-Stimmen gezählt. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist die Gesamtstimmenzahl aller stimmberechtigten Teilnehmer der Hauptversammlung. Hiervon werden zur Feststellung der Zahl der abgegebenen Stimmen zunächst die Stimmenthaltungen, sodann die Zahl der Nein-Stimmen und ungültigen Stimmen subtrahiert. Die Differenz ergibt die Ja-Stimmen. Die Stimmen der anwesenden und der vertretenen Aktionäre, die weder ihre Nichtbeteiligung an der Abstimmung erklärt noch mit „Nein“ gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, werden damit als „Ja“-Stimme gewertet.
Danach wurde die Tagesordnung erledigt:
I. |
zu Punkt 1 der Tagesordnung: In der Hauptversammlung wurden der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt. Die Vorlagen sind dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Der Vorsitzende stellte fest, dass
Der Vorstand Markus Neudecker berichtete über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2016, zu den bisherigen Geschäftsentwicklungen im laufenden Geschäftsjahr 2017 und gab einen Ausblick zum Jahresende. Der Vorstand erläuterte die Vorlage des Vorstandes. Der Bericht des Aufsichtsrats wurde von seinem Vorsitzenden, Herrn Alexander Kirschweng, erläutert. Keiner der Anwesenden begehrte die Verlesung der Vorlagen. Anträge zur Beschlussfassung wurden nicht gestellt. |
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II. |
zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vorstand und Aufsichtsrat berichten, dass der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 12.348,97 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 803.919,35 zu verrechnen ist, so dass ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 791.570,38 verbleibt. Die in der Hauptversammlung anwesenden Herren Alexander Kirschweng, Daniel Zinser und Bertram Valentin bedanken sich für das entgegengebrachte Vertrauen und nehmen die Wahl jeweils an. |
VII. |
zu Punkt 7 der Tagesordnung:
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Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende schloss die Hauptversammlung um 15:59 Uhr.
Ich, der beurkundende Notar, stelle insbesondere fest:
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Soweit im Protokoll nicht ausdrücklich abweichend vermerkt waren alle Beteiligten während aller Abstimmungen ununterbrochen anwesend. |
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Sämtliche Abstimmungen wurden in der von dem Vorsitzenden bestimmten, vorstehend aufgeführten Art vorgenommen und durchgeführt. |
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Die Ergebnisse der Beschlüsse wurden von dem Vorsitzenden jeweils sofort festgestellt und verkündet. |
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Zu keinem Beschluss wurde Widerspruch zur Niederschrift erhoben. |
Diese Niederschrift wurde von dem Notar aufgenommen und von ihm wie folgt eigenhändig unterschrieben:
Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung der
FiNet Financial Services Network AG am 27. Juni 2019
zu TOP 7 der Tagesordnung
(Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
auch im Wege des individuell ausgehandelten Rückerwerbs)
1. |
Die dem Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. August 2017 (TOP 7) erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gibt dem Vorstand jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats – neben der Einziehung von Aktien – insbesondere die Möglichkeit.
In diesen drei Fällen steht zwar Genehmigtes Kapital zur Verfügung, wenn die Hauptversammlung am 27. Juni 2019 einen entsprechenden Beschluss fasst. Aber auch dann sind Situationen möglich, in denen die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien nicht sinnvoll ist. In diesen Fällen sollen auch eigene Aktien eingesetzt werden können. So wollen wir Mitarbeiterbeteiligungsprogramme auflegen und innovative Entgeltmodelle mit strategischen Partnern vereinbaren können, z. B. im Rahmen von Entwicklungskooperationen. Bei Entgeltmodellen möchten wir die Möglichkeit haben, das Entgelt teils in Aktien zu zahlen, die erst bei Erreichen bestimmter Ziele, z. B. einem Ertrag der Entwicklung übertragen werden. |
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2. |
Der Direkterwerb von abgabewilligen Aktionären ist ein Sonderfall, den wir den Aktionären deshalb gesondert zur Beschlussfassung vorlegen.
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Marburg, den 13. Mai 2019