Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft Erfurt |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung | 27.05.2019 |
KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AktiengesellschaftErfurtEinladung zur Ordentlichen Hauptversammlungam 04. Juli 2019, 10.00 Uhr
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1. |
Begrüßung |
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2. |
Bericht über den Geschäftsverlauf |
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3. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KEBT AG, des gebilligten Konzernabschlusses (HGB), des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 66.853.292,73 Euro wie folgt zu verwenden:
Die Ausschüttung der Dividende an die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dividendenberechtigten Aktionäre soll am 10. Juli 2019 erfolgen . Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 127.033 eigenen A-Aktien sowie die 511.443 B-Aktien des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET), die nicht dividendenberechtigt sind. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Peter Hengstermann als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 (01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 (01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken. |
Erfurt, im Mai 2019
Der Vorstand