KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft
Erfurt
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 27.05.2019

KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft

Erfurt

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

am 04. Juli 2019, 10.00 Uhr
auf dem Gelände der Messe Erfurt GmbH,
Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt,
Carl-Zeiss-Saal

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Bericht über den Geschäftsverlauf

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KEBT AG, des gebilligten Konzernabschlusses (HGB), des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018)

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 66.853.292,73 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5,05 Euro pro dividendenberechtigte
Stückaktie der Aktiengattung A (A-Aktien)
9.571.845,75 Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen (gemäß § 272 Abs. 3 HGB) 20.000.000,00 Euro
Gewinnvortrag 37.281.446,98 Euro

Die Ausschüttung der Dividende an die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dividendenberechtigten Aktionäre soll am 10. Juli 2019 erfolgen .

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 127.033 eigenen A-Aktien sowie die 511.443 B-Aktien des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET), die nicht dividendenberechtigt sind.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Peter Hengstermann als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 (01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019)

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 (01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken.

 

Erfurt, im Mai 2019

Der Vorstand

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