Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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ara AG Langenfeld. |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 29.05.2019 |
ara AGLangenfeldEinladung zur ordentlichen Hauptversammlungam 04. Juli 2019, 12.30 Uhrin den Räumen der Gesellschaft, Zur Schlenkhecke 4,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ara AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 6.173.895,83 € in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MAZARS GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Einstandsverpflichtung der ara AG gegenüber der ara Shoes AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass sich die ara AG bereit erklärt, gemäß § 264, Absatz 3 HGB entsprechend § 302 AktG für die bei der ara Shoes AG bis zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 2018 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr (2019) einzustehen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Einstandsverpflichtung der ara AG gegenüber der Lloyd Shoes GmbH Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass sich die ara AG bereit erklärt, gemäß § 264, Absatz 3 HGB entsprechend § 302 AktG für die bei der Lloyd Shoes GmbH bis zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 2018 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr (2019) einzustehen. |
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8. |
Beschlussfassung über die Verlustübernahmeerklärungen Schuhhaus Klauser GmbH & Co. KG und Salamander Deutschland GmbH & Co. KG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass sich die ara AG verpflichtet, entsprechend § 302 AktG einen bei der Schuhhaus Klauser GmbH & Co. KG und Salamander Deutschland GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2020 eventuell entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen. |
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9. |
Wahl zum Aufsichtsrat Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrates, die von der Hauptversammlung gewählt worden sind, endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften des Aktiengesetzes gem. § 96, Absatz 1, letzte Alternative (nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt,
in den Aufsichtsrat zu wählen. |
Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung sind jedoch nur Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zur Hauptversammlung bei der Gesellschaftskasse oder einem deutschen Notar oder einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegt haben. Die Aktien müssen bis zur Beendigung der Hauptversammlung bei der Hinterlegungsstelle belassen werden.
Bis Montag, den 01.07.2019, 15.00 Uhr, können die Aktien bei der Gesellschaft, in deren Geschäftsräumen, Zur Schlenkhecke 4, 40764 Langenfeld, und am Tage der Hauptversammlung ab 10.00 Uhr an dem Ort der Hauptversammlung hinterlegt werden.
Die Bescheinigung über die Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist spätestens mit Ablauf der Hinterlegungsfrist in Urschrift oder beglaubigter Abschrift bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch schriftliche Bevollmächtigung eines Dritten ausüben lassen. Die Vollmacht ist zusammen mit der Hinterlegung der Aktien bzw. der Hinterlegungsbescheinigung vorzulegen und kann nur schriftlich widerrufen werden.
Unterlagen, Informationen
Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre in den Räumen der Gesellschaft (Zur Schlenkhecke 4, 40764 Langenfeld) aus.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 124, Abs. 2 AktG sind unter den vorgenannten Voraussetzungen eingehend mindestens 24 Tage vor der Versammlung zu richten an die Gesellschaft z. Hd. von Frau Axning (e-mail: b.axning@ara-shoes.de).
Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates i.S.d. § 126, Abs. 1 AktG nebst Begründung sind eingehend 14 Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft z. Hd. von Frau Axning (e-mail: b.axning@ara-shoes.de) einzureichen.
Langenfeld, den 27.05.2019
Der Vorstand