Regionalwert AG Rheinland – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Regionalwert AG Rheinland
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur dritten ordentlichen Hauptversammlung 29.05.2019

Regionalwert AG Rheinland

Köln

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir freuen uns, dass unsere Gemeinschaft stetig wächst und immer sichtbarer wird. Wir sind nun insgesamt 332 Aktionärinnen und Aktionäre, 3 eingegangene Beteiligungen an Unternehmen und 18 Partnerbetriebe. Unser Newsletter wird mittlerweile an 2.300 Adressen versandt.

Mit zahlreichen Veranstaltungen wie den Bio-Gastro-Messen in Bonn und Köln, Kooperationen mit Slow Food und den Ernährungsräten, dem Bauernmarkt und den Partnertreffen bringen wir regelmäßig Biobetriebe vom Acker bis zum Teller zusammen, um regionales Wirtschaften zu stärken. Die Vorträge auf Hoffesten und Veranstaltungen machen auf die Nachhaltigkeit von handwerklich hergestellten, regionalen Biolebensmitteln aufmerksam. Was unsere Partnerbetriebe dazu alles leisten, wollen wir Ihnen anhand des Regionalwert-Berichts aufzeigen.

Dank Ihrer Aktienkäufe konnten wir bereits Landwirt Jochen Groß bei der Existenzgründung und die Edelkäserei Kalteiche bei der Erweiterung ihres Betriebes unterstützen. Weitere Projekte wie (Mobiles) Metzgern, Biogastronomie und Hofmolkerei sowie neue Projekte wollen wir ihnen auf der Hauptversammlung vorstellen. Ebenso wie weitere Anfragen, z.B. den Neubau von Stall und Käserei auf Haus Bollheim und weiteren Existenzgründungen. Diese können wir mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Kapital nicht ausreichend bedienen, daher schlagen wir eine weitere Kapitalerhöhung im Rahmen von genehmigtem Kapital vor.

Wir freuen uns auf einen regen Austausch über regional-ökologisches Wirtschaften im Rheinland und laden Sie hiermit herzlich ein zur

dritten ordentlichen Hauptversammlung der Regionalwert AG Rheinland
am 26. Juni 2019 um 19.00 Uhr
in der Alten Feuerwache, Melchior Str. 3, 50670 Köln.

Tagesordnung

TOP 1:

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

TOP 2:

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 durch den Vorstand

TOP 3:

Regionalwert-Bericht 2018 „Was die Landwirtschaft wirklich leistet“ mit Partnerbetrieben

TOP 4:

Bericht des Aufsichtsrats

TOP 5:

Darstellung der Entwicklungsziele des nächsten Jahres durch den Vorstand

TOP 6:

Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstand und Aufsichtsrat

PAUSE

TOP 7:

Beschlussfassung zum Verlustvortrag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Der Bilanzverlust im Geschäftsjahr 2018 zum 31. Dezember 2018 in Höhe von -103.870,56 Euro wird auf neue Rechnung 2019 vorgetragen.“

TOP 8:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

TOP 9:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

TOP 10:

Beschlussfassung zur Schaffung von genehmigtem Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung im Rahmen von genehmigtem Kapital mit folgender Beschlussfassung vor:

a)

Beschlussfassung zur Schaffung von neuem genehmigtem Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.170.500,00 um höchstens EUR 585.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

b)

Beschlussfassung zur Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, die Satzung an folgendem Punkt abzuändern.

Es wird ein neuer § 5 in die Satzung aufgenommen:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.170.500,00 um höchstens EUR 585.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) .Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

TOP 11:

Beschlussfassung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung als Beschluss vor:

„Zum Abschlussprüfer der Regionalwert AG für das Jahr 2019 wird die RNW Rhein-Neckar Wirtschaftsprüfung GmbH aus Heidelberg bestellt.“

TOP 12:

Sonstiges

Unterlagen zur Einsicht

Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 4 sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Anträge von Aktionärinnen/Aktionären zur Tagesordnung

sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zur richten:

Regionalwert AG Rheinland, Salierring 32, 50677 Köln

Zugänglich zu machende Anträge, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung unter dieser Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Homepage der Regionalwert AG unter

www.regionalwert-rheinland.de

– Anträge zur Hauptversammlung – veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Übertragung der Stimmrechte

Wenn Sie nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, können Sie Ihr Stimmrecht durch eine/n Bevollmächtigte/n Ihrer Wahl ausüben lassen. Für die Vollmacht ist die Textform ausreichend (§ 21 der Satzung, Vorlage siehe Anhang). Als Bevollmächtigter stellt sich Stefan Gothe (Aufsichtsratsvorsitzender der Regionalwert AG Rheinland) gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie dafür die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht bis spätestens 19.06.2019 an Stefan Gothe, Sebastianstraße 24, 53115 Bonn.

Anmeldung

Eine Anmeldung zur Hauptversammlung ist aus organisatorischen Gründen notwendig. Bitte melden Sie sich bis zum 19.06.2019 per Mail oder Post an (info@regionalwert-rheinland.de bzw. Regionalwert AG Rheinland, Salierring 32, 50677 Köln).

Mit besten Grüßen

 

25. Mai 2019

Dorle Gothe
Vorstand

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