Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Dr. Beyer Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft Mülheim an der Ruhr |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 31.05.2019 |
Dr. Beyer Vermögensverwaltung AktiengesellschaftMülheim an der RuhrWertpapier-Kenn-Nummer 522510Mitteilung gemäß § 125(1) AktGDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018 |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 262.448,54 auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens zum 2. Juli 2019 bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank bis zum Ende der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut gesperrt werden. Der Hinterlegungsschein ist bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen. Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.
Mülheim/Ruhr, im Mai 2019
Dr. Beyer Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand