Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft
Bad Endorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG 31.05.2019

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

Bad Endorf

(ehemals Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft)

ISIN: DE0006216609 / WKN: 621660

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 5. Juli 2001 die Umstellung des Grundkapitals auf Stückaktien sowie die Umstellung des Grundkapitals und anderer DM-Beträge in der Satzung von DM auf EURO beschlossen. Die Umstellung auf EURO wurde am 23. August 2001 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Des Weiteren hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2003 die Änderung der Firma in Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft beschlossen. Die Änderung der Firma wurde am 24. Juli 2003 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Durch die Änderung der Firma, die Umstellung von Nennbetragsaktien in Stückaktien sowie die Umstellung von DM in EURO ist der Inhalt der Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die über DM 50,00 (entsprechend einer Stückaktie) lauten, unrichtig geworden.

Der Vorstand hat am 13. September 2018 auf Grundlage von § 6 Abs. 1 der Satzung beschlossen, dass sämtliche Anteile am Grundkapital der Gesellschaft in einer bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Sammelurkunde verbrieft und sämtliche noch an Aktionäre ausgegebenen effektiven Aktienurkunden, die noch auf „Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft“ lauten, für kraftlos erklärt werden sollen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem am 1. Oktober 2018 zugestimmt. Im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils in § 6 Abs. 3 der Satzung werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben.

Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien an der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer durch entsprechende Depotgutschrift beteiligt.

Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger (am 28. Februar 2019, 28. März 2019 und 26. April 2019) haben wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, sämtliche auf Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft lautende Aktienurkunden mit DM-Nennbeträgen nebst Gewinnanteils- und Erneuerungsschein in der Zeit vom 28. Februar 2019 bis zum 29. Mai 2019 (einschließlich) bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, c/o dwp bank, Deutsche WertpapierService Bank AG, Wildunger Straße 14, 60487 Frankfurt am Main, Abt.: VPEME mit dem Betreff „Gesundheitswelt Chiemgau“ einzureichen.

Sämtliche im Umlauf befindlichen bisher nicht eingereichten, unrichtig gewordenen auf Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft lautenden Aktienurkunden mit DM-Nennbeträgen nebst Gewinnanteils- und Erneuerungsschein unserer Gesellschaft, welche trotz dreimaliger Bekanntmachung der Aufforderung bis heute nicht zum Umtausch eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.

Die erforderliche Genehmigung zur Kraftloserklärung des Amtsgerichts Traunstein – Registergericht – ist mit Beschluss vom 28. Januar 2019, HRB 543 (Fall 49), erteilt worden.

Auch nach der Kraftloserklärung können unrichtig gewordene Aktienurkunden der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft (ehem. Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft) über die jeweilige Depotbank bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, zur Erlangung von Miteigentumsanteilen an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft bis auf weiteres eingereicht werden. Die entsprechenden Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG sind in einem treuhänderischen Depot der Gesellschaft verbucht und verfügbar.

Die Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, Bad Endorf, behält sich das Recht vor, die nicht abgeholten Aktien beim zuständigen Amtsgericht mit schuldbefreiender Wirkung zu hinterlegen.

 

Bad Endorf, im Mai 2019

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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