FALKENSTEIN Nebenwerte AG – Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Falkenstein Nebenwerte AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG 03.06.2019

FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Hamburg

Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, mit Sitz in Heidelberg, und die SPARTA AG, mit Sitz in Hamburg hat uns – im eigenen Namen und die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft aufgrund privatrechtlicher Vollmacht für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, mit Sitz in Heidelberg und der Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, mit Sitz in Heidelberg – gemäß § 20 Abs 5 und § 21 Abs. 3 AktG mitgeteilt,

„a)

dass die unmittelbar gehaltene Beteiligung der SPARTA AG an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG in der nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG und nach § 20 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht, und dass die unmittelbar gehaltene Beteiligung der SPARTA AG an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG in der nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht,

b)

dass die mittelbar gehaltene Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG in der nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG und nach § 20 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht, und dass die mittelbar gehaltene Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG in der nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht,

c)

dass die mittelbar gehaltene Beteiligung der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG in der nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG und nach § 20 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht, und dass die mittelbar gehaltene Beteiligung der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG in der nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht,

d)

dass die mittelbar gehaltene Beteiligung der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG in der nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG und nach § 20 Abs. 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht, und dass die mittelbar gehaltene Beteiligung der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG in der nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht.“

Zugleich hat uns, Herr Christoph Schäfers, Hamburg, gemäß § 20 Abs 4 und § 21 Abs. 2 AktG mittelgeteilt, dass ihm unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der FALKENSTEIN Nebenwerte AG gehört.

 

Der Vorstand

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