Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft – Gesellschaftsbekanntmachungen

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Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG 05.06.2019

Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Stuttgart

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG geben wir bekannt, dass die Karlsruher Lebensversicherung AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 100996, als übertragende Gesellschaft auf die Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 280, als übernehmende Gesellschaft entsprechend des Verschmelzungsvertrags vom 27.05.2019 verschmolzen werden soll (Verschmelzung im Wege der Aufnahme gem. § 2 Nr. 1 UmwG).

Die Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft hält das gesamte Grundkapital an der Karlsruher Lebensversicherung AG. Gem. § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 3 UmwG jedoch darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG).

Das Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an den Vorstand der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, zu richten.

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG ist eine Zustimmung der Hauptversammlung der Karlsruher Lebensversicherung AG nicht erforderlich.

Zur Information der Aktionäre der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, aus:

der Verschmelzungsvertrag zwischen der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft und der Karlsruher Lebensversicherung AG als übertragender Gesellschaft vom 27.05.2019

Jahresabschlüsse und Lageberichte der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2018, 2017 und 2016

Jahresabschlüsse und Lageberichte der Karlsruher Lebensversicherung AG für die Geschäftsjahre 2018, 2017 und 2016

Ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung sowie ein Verschmelzungsprüfungsbericht sind gem. §§ 8 Abs. 3 S. 1 Alt. 2, 9 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 3 und 60 UmwG nicht erforderlich.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Stuttgart, im Mai 2019

Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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