ÜZW Energie AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ÜZW Energie AG
Essenbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 14.06.2019

ÜZW Energie AG

Essenbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Ankündigung der Tagesordnung fristgerecht zu der am Mittwoch, den 17. Juli 2019 um 15:30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018
Bericht des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 4. Juni 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 885.248,33 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Brutto-Dividende für das Kalenderjahr 2018 in Höhe von 7,00 € je
Aktie im Nennwert von 1,00 € auf das gewinnberechtigte Grundkapital in Höhe von
83.520,00 €: 83.520 Aktien à 7,00 €

584.640,00 €

b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 300.608,33 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 885.248,33 €

Gemäß § 58 Aktiengesetz ist der Dividendenanspruch am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrats neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nicht gebunden.

Turnusmäßig läuft mit dieser Hauptversammlung die Amtszeit von Herrn Franz-Xaver Münsterer aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Franz-Xaver Münsterer wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Mit Schreiben vom 5. Juni 2019 hat Herr Rolf Hinrichs form- und fristgerecht mitgeteilt, dass er sein Amt als Aufsichtsrat zum 17. Juli 2019 aus Altersgründen niederlegt. Die Amtszeit von Herrn Hinrichs wäre regulär im nächsten Jahr, mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020, abgelaufen. Seine Aufgaben hat Herr Hinrichs bekanntlich als Vertreter des Hauses Graf Arco auf Valley wahrgenommen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die Dauer der verbleibenden Amtszeit des ausscheidenden Herrn Hinrichs, mithin bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020, Graf Max Georg von Arco auf Valley in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Verschiedenes

 

Altheim, 12. Juni 2019

Vorstand

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