ÜZW Vermögensverwaltung AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ÜZW Vermögensverwaltung AG
Essenbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 14.06.2019

ÜZW Vermögensverwaltung AG

Essenbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Ankündigung der Tagesordnung fristgerecht zu der am Mittwoch, den 17. Juli 2019 um 14:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018
Bericht des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 4. Juni 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der zu verwendende Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 berechnet sich wie folgt:

Jahresüberschuss 2018 838,45 €
Einstellung in die gesetzliche Rücklage gem. § 150 AktG -41,93 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 796,52 €

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 796,52 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand nicht gebunden.

Gemäß § 7 Abs. 4 des Spaltungsplans vom 24. Juli 2018, Urk.R.Nr. T 1516/2018, des Notars Michael Trautner in Landshut, haben die Gründer die Herren Franz-Xaver Münsterer, Gutsbesitzer aus Altheim, Dipl.-Ing. (FH) Michael Forsthofer jun., Architekt aus Essenbach, sowie Rolf Hinrichs, Beirat der Gräfliches Haus von Arco auf Valley Gesamtverwaltung aus Adldorf, als erste Aufsichtsratsmitglieder gewählt.

Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats sind gemäß § 30 Abs. 3 AktG nur für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2018 endende erste Geschäftsjahr beschließt, bestellt. Im ersten Jahr nach der Gründung ist somit der gesamte Aufsichtsrat neu zu wählen.

Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Juni 2019, Urk.R.Nr. T 1202/2019 nr, des Notars Michael Trautner in Landshut soll die ÜZW Vermögensverwaltung AG unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Regenerative Energien Altheim verschmolzen werden (siehe Tagesordnungspunkte Nr. 7 und 8). Nach § 7 Abs. 2 des Verschmelzungsvertrags enden mit Wirksamwerden dieser Verschmelzung die Mandate aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bei der übertragenden ÜZW Vermögensverwaltung AG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen aus den oben genannten Gründen vor, die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung, vorsorglich längstens bis zum 31.12.2019, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich am 11.12.2018 eine Geschäftsordnung gegeben, die gemäß § 13 der Satzung der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zuzustimmen.

7.

Erläuterung des Verschmelzungsvertrags der REAG mit der ÜZW Vermögensverwaltung AG durch den Vorstand

Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Juni 2019, Urk.R.Nr. T 1202/2019 nr, des Notars Michael Trautner in Landshut soll die ÜZW Vermögensverwaltung AG unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Regenerative Energien Altheim (REAG) verschmolzen werden. Dementsprechend werden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der ÜZW Vermögensverwaltung AG gegen Gewährung von Aktien auf die REAG übertragen. Die REAG gewährt mit Wirksamwerden der Verschmelzung als Gegenleistung für die Vermögensübertragung jedem Aktionär der ÜZW Vermögensverwaltung AG für je eine auf ihn lautende Aktie im Nennwert von 1,00 € je eine auf ihn lautende Aktie an der REAG im Nennwert von 1,00 €. Die Aktionäre und ihre Beteiligungsverhältnisse an der REAG bleiben vor und nach der Verschmelzung identisch (verhältniswahrende Verschmelzung durch Aufnahme).

Von der Einberufung der Hauptversammlung an, liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus:

der Verschmelzungsvertrag;

die Jahresabschlüsse der REAG für die letzten drei Geschäftsjahre und der Jahresabschluss der ÜZW Vermögensverwaltung AG für das erste Geschäftsjahr 2018;

der nach § 8 UmwG erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht;

der nach § 60 UmwG i. V. m. § 12 UmwG erstattete gemeinsame Verschmelzungsprüfungsbericht.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.

8.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Verschmelzungsvertrag vom 11. Juni 2019, Urk.R.Nr. T 1202/2019 nr, des Notars Michael Trautner in Landshut zuzustimmen.

9.

Verschiedenes

 

Altheim, 12. Juni 2019

Vorstand

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