Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand nicht gebunden.
Gemäß § 7 Abs. 4 des Spaltungsplans vom 24. Juli 2018, Urk.R.Nr. T 1516/2018, des Notars Michael Trautner in Landshut, haben die Gründer die Herren Franz-Xaver Münsterer, Gutsbesitzer aus Altheim, Dipl.-Ing. (FH) Michael Forsthofer jun., Architekt aus Essenbach, sowie Rolf Hinrichs, Beirat der Gräfliches Haus von Arco auf Valley Gesamtverwaltung aus Adldorf, als erste Aufsichtsratsmitglieder gewählt.
Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats sind gemäß § 30 Abs. 3 AktG nur für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2018 endende erste Geschäftsjahr beschließt, bestellt. Im ersten Jahr nach der Gründung ist somit der gesamte Aufsichtsrat neu zu wählen.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Juni 2019, Urk.R.Nr. T 1202/2019 nr, des Notars Michael Trautner in Landshut soll die ÜZW Vermögensverwaltung AG unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Regenerative Energien Altheim verschmolzen werden (siehe Tagesordnungspunkte Nr. 7 und 8). Nach § 7 Abs. 2 des Verschmelzungsvertrags enden mit Wirksamwerden dieser Verschmelzung die Mandate aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bei der übertragenden ÜZW Vermögensverwaltung AG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen aus den oben genannten Gründen vor, die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung, vorsorglich längstens bis zum 31.12.2019, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
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