Gigaset AG – Mitteilung/Hinweis an unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 2 und 3 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Gigaset AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung/Hinweis an unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 2 und 3 UmwG 17.06.2019

Gigaset AG

München

Mitteilung / Hinweis an unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 2 und 3 UmwG

Hiermit teilen wir gemäß § 62 Abs. 3 UmwG mit, dass die GIG Holding GmbH mit Sitz in München (Handelsregister München, HRB 169011) als „übertragende Gesellschaft“ auf die Gigaset AG mit Sitz in München (Handelsregister München, HRB 146911) als „übernehmende Gesellschaft“ nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes verschmolzen werden soll. Dadurch überträgt die GIG Holding GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Gigaset AG. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 01.01.2019 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2018 als Schlussbilanz zu Grunde.

In den Geschäftsräumen der Gigaset AG, Bernhard-Wicki-Straße 5, 80636 München, können von den Aktionären während der üblichen Geschäftszeiten die in § 62 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 63 Abs. 1 UmwG bezeichneten Unterlagen eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der bezeichneten Unterlagen erteilt.

Da sich mindestens neun Zehntel des Stammkapitals der GIG Holding GmbH in der Hand der Gigaset AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss zur Aufnahme der übertragenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich.

Die Aktionäre der Gigaset AG werden hiermit gemäß § 62 Abs. 3 S. 2, 1. HS, S. 3 UmwG auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen. Danach gilt § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, also der Gigaset AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Grundkapital der Gigaset AG beträgt 132.455.896 Euro.

Einberufungsverlangen gem. § 62 Abs. 2 UmwG sind an die Gigaset AG, Bernhard-Wicki-Straße 5, 80636 München, zu richten.

Die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister erfolgt frühestens einen Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger. Einberufungsverlangen können bis zur Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister gestellt werden.

 

München, im Juni 2019

Der Vorstand

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