Instone Real Estate Group AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Instone Real Estate Group AG
Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 18.06.2019

Instone Real Estate Group AG

Essen

Wertpapier-Kennnummer: A2NBX8
ISIN: DE000A2NBX80

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

1. BEDINGTES KAPITAL 2019

Die Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG hat am 13. Juni 2019 unter Tagesordnungspunkt 6 (2) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.698.333,00 durch Ausgabe von bis zu 3.698.333 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2019“) und die Satzung der Gesellschaft entsprechend um einen neuen § 7 zu ergänzen.

Das Bedingte Kapital 2019 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“), die gemäß der ebenfalls von der Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG am 13. Juni 2019 unter Tagesordnungspunkt 6 (1) beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft, von ihr abhängigen Unternehmen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung auszuschließen.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus einem genehmigten Kapital der Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der von der Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG am 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6 (1) beschlossenen Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der vollständige Wortlaut der vorstehend beschriebenen Hauptversammlungsbeschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 6. Mai 2019 veröffentlichten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG unter Tagesordnungspunkt 6. Die entsprechenden Beschlussvorschläge wurden durch die Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG am 13. Juni 2019 ohne Änderungen beschlossen.

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG vom 13. Juni 2019 zu Tagesordnungspunkt 6 (1) über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wird unverzüglich beim Handelsregister des Amtsgerichts Essen (HRB 29362) hinterlegt.

2. ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB SOWIE ZUR VERWENDUNG EIGENER AKTIEN

Die ordentliche Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG vom 13. Juni 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 12. Juni 2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses zu erwerben. Der Vorstand wurde ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss genannten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden.

Der vollständige Wortlaut des vorstehend beschriebenen Hauptversammlungsbeschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 6. Mai 2019 veröffentlichten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG unter Tagesordnungspunkt 7. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde durch die Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG am 13. Juni 2019 ohne Änderungen beschlossen.

 

Essen, im Juni 2019

Instone Real Estate Group AG

Der Vorstand

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