Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 19.06.2019

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504

Dividendenbekanntmachung
und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft am 18. Juni 2019 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 31.070.005,43 Euro eine Dividende von 3,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie – bei einer Gesamtzahl von 7.783.165 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies insgesamt 23.349.495,00 Euro – auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 7.720.510,43 Euro aus dem Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab 21. Juni 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die UniCredit Bank AG, München.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung (eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend) nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen. Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Hamburg, im Juni 2019

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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