Dahlbusch Aktiengesellschaft – Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2022/2023

Dahlbusch Aktiengesellschaft

Gelsenkirchen

Wertpapierkennnummern 521 300 und 521 303 –

Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2022/​2023

 

In dem am 16. Januar 1989 zwischen der Pilkington Holding GmbH, Gelsenkirchen (seinerzeit: Pilkington GmbH, Köln), und der Dahlbusch AG, Gelsenkirchen (seinerzeit: Dahlbusch Verwaltungs-AG, Gelsenkirchen) abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat sich die Pilkington Holding GmbH verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Dahlbusch AG einen jährlichen Ausgleich zu zahlen. Wegen dieser übernommenen Dividendengarantie zahlen wir an die außenstehenden Aktionäre eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 16,04 je Stammaktie und in Höhe von EUR 31,79 je Vorzugsaktie.

Die Auszahlung erfolgt ab dem 20. November 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und des auf diesen Betrag entfallenden Solidaritätszuschlags durch die

Commerzbank AG

 

als Auszahlungsstelle.

Sofern der inländische Aktionär seiner Depotbank eine Bestätigung seines Finanzamtes gem. § 44a Abs. 2 EStG vorlegt, erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Kapitalertragsteuerabzug.

 

Gelsenkirchen, im November 2023

 

Der Vorstand

Comments are closed.