Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 19.06.2019

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Hamburg

A-Aktien:
Wertpapier-Kennnummer A0S848
ISIN DE000A0S8488

S-Aktien (nicht zum Börsenhandel zugelassen)

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

1.

Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 18. Juni 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (nachfolgend zusammenfassend auch ‚Schuldverschreibungen‘) im Gesamtnennbetrag von bis zu 300.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Den A-Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten, im Beschluss näher definierten Voraussetzungen das Bezugsrecht der A-Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.

2.

Zur Bedienung von Wandlungs- und Optionsrechten oder entsprechenden Pflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft im Zusammenhang mit etwaigen unter der vorstehend genannten Ermächtigung ausgegebenen Schuldverschreibungen hat die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 18. Juni 2019 unter Tagesordnungspunkt 8 außerdem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen auf den Namen lautenden A-Aktien (Stückaktien ohne Nennwert im anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 €) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Zuge der Schaffung des Bedingten Kapitals 2019 wurde das bisherige Bedingte Kapital 2016 aufgehoben.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 8.1 bis 8.3 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft verwiesen, die am 9. Mai 2019 im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Der Beschluss über die Ausgabe der Options-und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie eine Erklärung über deren Ausgabe wird beim Handelsregister hinterlegt. Der Beschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2019 (vorstehend unter 2.) bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.

 

Hamburg, im Juni 2019

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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