Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft
Hanau
Gesellschaftsbekanntmachungen 112. ordentliche Hauptversammlung 24.06.2019

Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft

Hanau

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, dem 01. August 2019, 12:00 Uhr

in unserer Verwaltung, Senefelderstraße 14, Hanau, stattfindenden

112. ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts der Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 24.795.630,34 € wie folgt zu verwenden:

2.1 Zahlung einer Dividende von 6,00 € je Stückaktie auf die im Umlauf befindlichen 400.000
Stückaktien
2.400.000,00 €
2.2 Einstellung in Gewinnrücklagen 2.000.000,00 €
2.3 Gewinnvortrag auf neue Rechnung 20.395.630,34 €
2.4 Bilanzgewinn 24.795.630,34 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung ihres Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind und sich gemäß § 16 der Satzung spätestens am 25. Juli 2019 bei der Gesellschaft schriftlich, durch Telefax oder auf elektronischem Wege angemeldet haben.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

 

Hanau, den 15. Juni 2019


Der Vorstand

Christoph A. Hagemeier               Dr. Jürgen Aretz               Hans Reichow

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