Kremlin AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KREMLIN AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 25.06.2019

KREMLIN AG

Hamburg

WKN: A1PHFR / ISIN: DE000A1PHFR2

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 31.07.2019, um 13.00 Uhr,

im Courtyard by Marriott Munich City Center – Schwanthalerstraße 37 – 80336 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 12.45 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form unter gleichzeitiger Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 455.000,00, eingeteilt in 455.000 Stückaktien, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff., § 228 Abs. 1 AktG auf EUR 0,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, Wertminderungen und sonstige Verluste in Höhe von insgesamt EUR 455.000,00 auszugleichen bzw. zu decken.

b) Zugleich wird das auf € 0,00 herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu € 91.000,00 auf bis zu € 91.000,00, mindestens jedoch auf € 50.000,00, durch Ausgabe von bis zu 91.000,00 mindestens jedoch 50.000, neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2019 gewinnberechtigt.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Aktionäre im Verhältnis 5:1 – bezogen auf das bisherige Grundkapital – Aktien zum Ausgabekurs von EUR 1,00 je Aktie zeichnen können. Nicht von Aktionären in Rahmen ihres Bezugsrechts bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung sowie ihrer Durchführung zu entscheiden, insbesondere gem. § 228 AktG.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn bis zum 31.09.2019 nicht mindestens 50.000 Aktien gezeichnet sind oder wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.01.2020 in das Handelsregister eingetragen ist.

Das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Erhard Reich hat sich verpflichtet, den Aktionären, die etwaige Spitzen aufgrund des Bezugsverhältnisses von 5:1 haben, die erforderlichen Bezugsrechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, so dass kein Aktionär vom Bezugsrecht aufgrund von Spitzen ausgeschlossen ist.

Beispiel: Ein Aktionär, der 6 Aktien hält, kann 2 Aktien neu zeichnen. Die erforderlichen zusätzlichen 4 Bezugsrechte erhält der Aktionär unentgeltlich von Herrn Wolfgang Erhard Reich.

Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch die Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung Anlegern zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

Weitere Informationen zur Einberufung und Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Kremlin AG ist das Grundkapital der Kremlin AG eingeteilt in 455.000 Aktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Es bestehen also 455.000 Stimmrechte. Eigene Aktien hält die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform, in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz („Nachweis“) erforderlich und ausreichend.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 10.07.2019, 0:00 Uhr, zu beziehen („Nachweisstichtag“).

Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung spätestens am 26.07.2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

Kremlin AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Fax: 07321 34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung der Kremlin AG übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG einschränken zu wollen –, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Kremlin AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien der Kremlin AG besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Hinweis für Zeichner der am 18.11.2016 beschlossenen Kapitalerhöhung

Der nachfolgende Hinweis betrifft ausschließlich die Zeichner der am 18.11.2016 beschlossenen Kapitalerhöhung bzw. Erwerber von Aktien, welche aus der am 18.11.2016 beschlossenen Kapitalerhöhung entstanden sind, sofern den Zeichnern der Kapitalerhöhung bzw. den Erwerbern von Aktien noch keine depotfähigen Aktien in ihr Wertpapierdepot übertagen worden sind.

Die Zeichner der Kapitalerhöhung bzw. die Erwerber von Aktien werden durch die Gesellschaft in einem Aktienregister geführt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Kremlin AG und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und im Aktienregister der Gesellschaft geführt werden.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens am 26.07.2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Kremlin AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Fax: 07321 34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung der Kremlin AG angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung der Kremlin AG teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen – soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll – der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung der Kremlin AG übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:

Kremlin AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Fax: 07321 34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung der Kremlin AG durch den Bevollmächtigten erbracht werden oder vorher unter der vorstehend genannten Adresse zugehen.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Kremlin AG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung

Unterlagen zur Hauptversammlung der Kremlin AG können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:

Kremlin AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Fax: 07321 34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.kremlin-aktie.de

(Menüpunkt Unternehmen/Hauptversammlungen) eingesehen werden.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsvorschläge von Aktionären

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre der Kremlin AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand der Kremlin AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 30.06.2019 bis 24:00 Uhr schriftlich zugegangen sein. Ein später zugegangenes Ergänzungsverlangen wird nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien der Kremlin AG sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Nach § 70 AktG bestehen hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an die folgende Adresse zu übermitteln:

Kremlin AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Fax: 07321 34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Kremlin AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Kremlin AG zugänglich zu machen, wenn er bei der Kremlin AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 16.07.2019 bis 24:00 Uhr eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Kremlin AG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln, sofern die Tagesordnung einen solchen Tagesordnungspunkt enthält. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er bei der Kremlin AG unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 16.07.2019 bis 24:00 Uhr eingeht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der Kremlin AG sind zu richten an:

Kremlin AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Fax: 07321 34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge (nebst Begründung) werden nicht berücksichtigt.

Die Kremlin AG wird rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung der Kremlin AG im Internet unter

www.kremlin-aktie.de

(Menüpunkt Unternehmen/Hauptversammlungen) zugänglich machen. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.

Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Kremlin AG absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung der Kremlin AG führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.

Auskunftsrechte des Aktionärs

Gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG ist jedem Aktionär der Kremlin AG auf Verlangen in der Hauptversammlung der Kremlin AG vom Vorstand der Kremlin AG Auskunft über Angelegenheiten der Kremlin AG zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung der Kremlin AG ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Der Vorstand der Kremlin AG darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Kremlin AG oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der Internetseite der Kremlin AG, in der Hauptversammlung der Kremlin AG und über mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist.

Hinweis auf der Internetseite der Kremlin AG und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung der Kremlin AG finden Sie auf der Internetseite der Kremlin AG unter

www.kremlin-aktie.de

(Menüpunkt Unternehmen/Hauptversammlungen).

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Kremlin AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Kremlin AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Sofern Dienstleister von der Kremlin AG zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten diese von der Kremlin AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Kremlin AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Kremlin AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

info@kremlin.aktie.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Kremlin AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Fax: 07321 34269190
E-Mail: info@kremlin-aktie.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Kremlin AG

www.kremlin-aktie.de

zu finden.

 

Heidenheim, im Juni 2019

Kremlin AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.