Lloyd Fonds AG – Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Lloyd Fonds AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 25.06.2019

Lloyd Fonds AG

Hamburg

WKN A12UP2 – ISIN DE000A12UP29

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG (die „Gesellschaft“) mit Sitz in Hamburg hat am 12. Juni 2019 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.500.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen Optionsrechte oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen Wandlungsrechte oder -pflichten für den auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.000.000 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach näherer Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 25. April 2019 im Bundesanzeiger unter Tagesordnungspunkt 9 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG am 12. Juni 2019 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juni 2019 gefasste Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 75492) hinterlegt.

 

Hamburg, im Juni 2019

Lloyd Fonds AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.