Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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SCI AG Usingen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 26.06.2019 |
SCI AGUsingenWKN 605 101, ISIN DE0006051014Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlungam 9. August 2019 um 10:00 Uhr im Clubhaus Sportanlage TuS Merzhausen, An der Schmittener Straße, 61250 Usingen mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen. Tagesordnung
Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 19. Juli 2019 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 2. August 2019 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen: SCI AG, Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051 Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt. Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Anträge von Aktionären Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten: SCI AG, Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82, 61250 Usingen Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter http://www.sci-ag.dezugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 480.207,00. Es ist eingeteilt in 480.207 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 37.466 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 442.741 Aktien. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Datenschutz Die SCI AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt bei der SCI AG sowie im Wege der Auftragsvergabe nach Art. 28 f. DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der SCI AG https://www.sci-ag.dezu finden.
Usingen, im Juni 2019 Der Vorstand |