Aktiengesellschaft für Steinindustrie – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aktiengesellschaft für Steinindustrie
Neuwied/Rhein
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 27.06.2019

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Neuwied

– Wertpapier-Kennnummer 503020 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 09.08.2019, 14:30 Uhr, in das
Verwaltungsgebäude der AG für Steinindustrie, Sohler Weg 34, 56564 Neuwied.

Tagesordnung:

1.
a)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.

Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter www.agstein.de, Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1a keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

b)

Beschlussfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 323.324,08 wie folgt zu verwenden:

320.000,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen,
3.324,08 auf neue Rechnung vorzutragen.
2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Zu den Punkten 2 und 3 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, und zwar zu zwei Drittel aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer (§§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG). Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat lediglich aus drei Aktionärsvertretern und zwei Arbeitnehmervertretern.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang Pitzen endete am 21.02.19 auf eigenen Wunsch.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Maren Hassel-Kirsche, wohnhaft in 56564 Neuwied, anstelle des vorzeitig ausgeschiedenen Mitgliedes, Wolfgang Pitzen, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes als neues Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 01.08.19 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei dem nachstehend als Hinterlegungsstelle benannten Kreditinstitut oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

Hinterlegungsstelle ist:

Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 200107
60605 Frankfurt am Main

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 02.08.19 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Neuwied, im Juni 2019

Aktiengesellschaft für Steinindustrie

Der Vorstand

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