AlzChem Group AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AlzChem Group AG
Trostberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien und über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 5 Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG 27.06.2019

AlzChem Group AG

Trostberg

ISIN DE000A0AHT46
WKN A0AHT4

Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien und über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 5 Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der AlzChem Group AG, Trostberg, hat am 14. Mai 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 101.763.355,00, eingeteilt in 101.763.355 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, um EUR 5,00 auf EUR 101.763.350,00, eingeteilt in 101.763.350 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, herabzusetzen. Diese Herabsetzung wird durch die Einziehung von 5 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, insgesamt somit EUR 5,00, vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden.

Eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgt nicht.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 19640 am 19. Juni 2019, sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Nach der Einziehung von 5 Aktien soll die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von 101.763.350 auf 10.176.335 reduziert werden. Durch diese Maßnahme wird sich der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf EUR 10,00 erhöhen. Zur Durchführung der Zusammenlegung werden nach dem Stand vom 02. Juli 2019 (Record-Date) die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 10 zu 1 zusammengelegt. Für je zehn (10) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der AlzChem Group AG eine (1) neue konvertierte nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 10,00 (ISIN DE000A2YNT30 / WKN A2Y NT3). Soweit ein Aktionär einen nicht durch zehn (10) teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A2YNUF4 / WKN A2Y NUF) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsantrag voraus.

Die konvertierten Stückaktien der AlzChem Group AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der AlzChem Group AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 28. Juni 2019 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 01. Juli 2019 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

Die Aktionäre der AlzChem Group AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 22. Juli 2019 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A2YNUF4 / WKN A2Y NUF) bemühen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein börslicher Handel der Aktienspitzen ist nicht vorgesehen.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

 

Trostberg, im Juni 2019

AlzChem Group AG

Der Vorstand

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