Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Pieroth Wein AG Burg-Layen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung | 28.06.2019 |
Pieroth Wein AGBurg-LayenHinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 4591 eingetragene Firma Georg Harth GmbH mit dem Sitz in Nackenheim als übertragende Gesellschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. Juni 2019 – URNr. 2567 für 2019 der Notarin Dr. Christiane Schwab in Koblenz – auf die im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Kreuznach unter HRB 4291 eingetragene Firma Pieroth Wein AG mit dem Sitz in Burg Layen als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der Georg Harth GmbH in der Hand der übernehmenden Pieroth Wein AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der aufnehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Pieroth Wein AG knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).
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