Pieroth Wein AG – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Pieroth Wein AG
Burg-Layen
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung 28.06.2019

Pieroth Wein AG

Burg-Layen

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 4591 eingetragene Firma Georg Harth GmbH mit dem Sitz in Nackenheim als übertragende Gesellschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. Juni 2019 – URNr. 2567 für 2019 der Notarin Dr. Christiane Schwab in Koblenz – auf die im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Kreuznach unter HRB 4291 eingetragene Firma Pieroth Wein AG mit dem Sitz in Burg Layen als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.
Der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Pieroth Wein Aktiengesellschaft ( Raum Paun, Rechnungswesen) ab dem 24.06.2019 aus.

Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der Georg Harth GmbH in der Hand der übernehmenden Pieroth Wein AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der aufnehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Pieroth Wein AG knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

 

Pieroth Wein AG
mit dem Sitz in Burg Layen

Der Vorstand

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