gamigo AG – Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
gamigo AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG 01.07.2019

gamigo AG

Hamburg

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Die gamigo AG hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 27. September 2018, 31. Oktober 2018 und 13. Dezember 2018 an die Aktionäre der Gesellschaft dreimal die Aufforderung gerichtet, ihre vor dem 13. Juni 2016 ausgegebenen und wegen der Änderung der Satzungsregeln zur Vinkulierung von Aktien unrichtig gewordenen Aktienurkunden einzureichen. Aufgrund der Genehmigung des Amtsgerichts Hamburg vom 18. September 2018, Az. HRB 105628, Fall 44, werden hiermit alle vor dem 13. Juni 2016 ausgegebenen Aktienurkunden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.

Eine erneute Ausgabe von Aktienurkunden findet nicht statt. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist in § 6.3 der Satzung i.V.m § 10 Abs. 5 AktG ausgeschlossen.

 

Hamburg, 25.06.2019

gamigo AG

Der Vorstand
Remco Westermann

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