Consulting Team Holding Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Consulting Team Holding Aktiengesellschaft
Hildesheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 02.07.2019

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Hildesheim

WKN: A1YDBQ
ISIN: DE000A1YDBQ4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

am Donnerstag, 22. August 2019, 13 Uhr

im Van der Valk Hotel,
Markt 4 (GPS: Jakobistraße), 31134 Hildesheim

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. Dezember 2018, des Lageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.Dezember 2018 in seiner Sitzung am 06. Juni 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher nicht vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen, die auch bei der Hauptversammlung ausliegen werden, können ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der Consulting Team Holding AG, Osterstraße 39 a, 31134 Hildesheim eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 325.151,70 wie folgt zu verwenden

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,03 je Aktie auf die 8.375.000
dividendenberechtigten Stückaktien
251.250,00
Einstellung in die Gewinnrücklage 73.901,70

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 27. August 2019, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung € 8.375.000,00 und ist eingeteilt in 8.375.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechtes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes an diese Adresse per Post, E-Mail, oder Fax übermitteln:

Consulting Team Holding AG
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de

Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des

1. August 2019 (00:00 Uhr MESZ)
(Nachweisstichtag (Record Date)

beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des

15. August 2019 (24:00 Uhr MESZ)

unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 20. November 2018 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Stimmrechtsvertretung

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht nach § 10 Abs. 2 der Satzung durch einen bevollmächtigten anderen Aktionär oder von einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar ausüben lassen.

Die Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese werden das Stimmrecht nur nach Maßgabe der erteilten Weisungen ausüben.

Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär.

Ein Vollmachtformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft als auch die Weisungen bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse:

Consulting Team Holding AG
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen auf der Hauptversammlung erfolgen.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Ablauf des 21. August 2019 (24:00 Uhr MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die genannte Adresse zu übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 418.750 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 28. Juli 2019 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Consulting Team Holding AG
Vorstand
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mali: info@ct-holding.de

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei Gegenanträgen mit einer Begründung, ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten und müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 7. August 2019 (24:00 Uhr MESZ), eingegangen sein. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Consulting Team Holding AG
Vorstand
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mali: info@ct-holding.de

Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden Sie per Brief informiert.

Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung

Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere Name, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie sowie gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft verarbeitet hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden.

Die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen ist erreichbar unter: Consulting Team Holding AG, Osterstraße 39 a, 31134 Hildesheim, Telefon: +49 (0)5121 289990, info@consulting-team.de.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (z. B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die Gesellschaft diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die Gesellschaft Gegenanträge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs bekannt machen.

Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, sind wir nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, Sie unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienanzahl und der Besitzart in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG).

Da die Erhebung und Verarbeitung der Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter gesetzlich vorgeschrieben ist, kann und darf die Consulting Team Holding AG eine Teilnahme an der Hauptversammlung ohne Bereitstellung der Daten nicht ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 (1) c) DSGVO in Verbindung mit §§ 67, 118 ff. AktG. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten, Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können ggf. gesetzliche Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen.

Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

 

Hildesheim im Juni 2019

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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