Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 03.07.2019

Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln

Köln

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung ein.

Diese findet statt am
Mittwoch, dem 21. August 2019, um 13.00 Uhr,
im „ZOO-Event“, Eingang über Stammheimer Straße, in 50735 Köln-Riehl.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Diese Unterlagen können gemäß § 24 Abs. 6 der Satzung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Riehler Straße 173, 50735 Köln als Bestandteile des Geschäftsberichts der AG Zoologischer Garten Köln eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018, in Höhe von 201.428,15 € in die Gewinnrücklage einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „RSM GmbH“ zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Vorstand zu ermächtigen, eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. August 2024. Die Ermächtigung kann höchstens im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals ausgeübt werden. Der Erwerb ist einmalig im ganzen Umfang oder in Teilbeträgen möglich und berechtigt zum einmaligen oder mehrmaligen Erwerb. Die Aktien dürfen zu einem Preis von 100.- Euro bis zu 300.- Euro pro Aktie erworben werden. Über die Veräußerung entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Veräußerung darf freihändig zum Preis von 100.- Euro bis 1111.- Euro pro Aktie erfolgen. Ein bestimmter Zweck ist mit dem Erwerb und der Veräußerung der eigenen Aktien nicht verbunden.

Stimmberechtigt und damit teilnahmeberechtigt sind gemäß § 19 der Satzung nur Aktionäre, die nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind bzw. die Umschreibung im Aktienbuch nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung beantragt haben. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären auszuüben.

 

Köln, 24.06.2019

Der Vorstand

Prof. Theo B. Pagel                Christopher Landsberg

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