curasan AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
curasan AG
Kleinostheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von zwei Aktien sowie eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG 03.07.2019

curasan AG

Kleinostheim

ISIN: DE0005494538 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 453
Zukünftig: ISIN: DE000A2YPGM4 / Wertpapier-Kenn-Nummer: A2YPGM

Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von zwei Aktien
sowie eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der curasan AG (die „Gesellschaft“) vom 26. Juni 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.382.340,00, eingeteilt in 18.382.340 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 2,00 auf EUR 18.382.338,00, eingeteilt in 18.382.338 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, durch Einziehung von zwei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG herabzusetzen. Die Herabsetzung ist durch Einziehung von zwei von einem Aktionär der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien erfolgt. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 2,00 wurde gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien diente ausschließlich dem Zweck, ein glattes Zusammenlegungsverhältnis für die unter Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2019 beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3 zu 1 auf EUR 6.127.446,00, eingeteilt in 6.127.446 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, zu erreichen.

Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien noch EUR 18.382.338,00 betrug und in 18.382.338,00 auf nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt war, wurde in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG (vereinfachte Kapitalherabsetzung) im Verhältnis 3 zu 1 auf EUR 6.127.446,00, eingeteilt in 6.127.446 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung dient der Deckung von Verlusten. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je 3 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu 1 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Die Durchführung der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien sowie der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2019 über die Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien wurden am 28. Juni 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg eingetragen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt sind. Der Anspruch der Aktionäre der Gesellschaft auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die Aktionäre halten die Aktien der Gesellschaft in Form von Miteigentumsanteilen an den Globalurkunden über ihre Depotbanken.

Am 02. Juli 2019 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je 3 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0005494538) erhalten die Aktionäre eine neue, konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 (ISIN DE000A2YPGM4). Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A2YPGN2) ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Soweit eine Zusammenlegung verbleibender Aktienspitzen zu Vollrechten nicht mehr erfolgen kann, werden verbleibende Aktienspitzen wertlos ausgebucht. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisfestsetzung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A2YPGM4) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 03. Juli 2019 aufgenommen.

 

Kleinostheim, im Juli 2019

curasan AG

Der Vorstand

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