Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung) – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 04.07.2019

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung)

Stuttgart

– ISIN DE 0005158000 –
Wertpapier-Kenn-Nummer 515 800

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 93. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Montag, den 12. August 2019, 11:00 Uhr, bei der BW-Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart, stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 nebst Bericht des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den von den Abwicklern aufgestellten Abschluss für das Geschäftsjahr 2018, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 und des die Eröffnungsbilanz erläuternden Berichts der Abwickler sowie des Berichtes des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 entsprechend dem vorgelegten Entwurf festzustellen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwicklungsgeschäftsjahres 2019 sowie für die Abwicklungs-Schlussbilanz

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwicklungsgeschäftsjahres, das am 1. Januar 2019 begonnen hat, sowie zum Abschlussprüfer für die Abwicklungs-Schlussbilanz zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Montag, den 22. Juli 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum Montag, den 5. August 2019, 24:00 Uhr, ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung)
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweisstichtag, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Im Falle der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichstellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz

Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär einen mit einer Begründung versehenen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Abwicklern und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung von der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend wiedergegebenen Adresse spätestens am Sonntag, 28. Juli 2019, 24:00 Uhr, zugeht. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt; die Begründung braucht außerdem nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Stellen mehrere Aktionäre Gegenanträge zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung, so können Gegenanträge sowie ihre Begründungen zusammengefasst werden.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung von der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend wiedergegebenen Adresse spätestens am Sonntag, 28. Juli 2019, 24:00 Uhr, zugeht.

Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Firma und den Sitz, enthalten und keiner der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt; soweit der Wahlvorschlag begründet ist, braucht die Begründung nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Stellen mehrere Aktionäre Wahlvorschläge zu derselben Wahl, so können Wahlvorschläge sowie etwaige Begründungen zusammengefasst werden.

Wir werden rechtzeitig eingehende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge einschließlich etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung im Bundesanzeiger sowie im Internet unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/hv/bag.htm

zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung)
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart
Telefax-Nr. 0711/2177-4212
E-Mail: info@bahnhofplatzgesellschaften.de

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung) verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien der Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung) sind Inhaberaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung) diese in der Regel von der Landesbank Baden-Württemberg, diese erhält die personenbezogenen Daten in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.

Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung) und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, insbesondere über das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung) unter:

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung)
– Datenschutzbeauftragter –
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart
E-Mail: datenschutz@lbbw-im.de

 

Stuttgart, im Juli 2019


Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft (in Abwicklung)

Die Abwickler

 

Veranstaltungshinweise

Für die Teilnehmer der Veranstaltung besteht am Tag der Hauptversammlung die kostenlose Parkmöglichkeit im Parkhaus Königsbau, Einfahrt Bolzstraße. Das bei der Einfahrt gezogene Parkticket wird am Aktionärsempfang gegen ein entwertetes Ausfahrticket getauscht.

Anfahrt vom Rotebühlplatz kommend:
Auf der Theodor-Heuss-Straße an der BW-Bank vorbei; nächste Querstraße rechts (Bolzstraße); rechts in das Parkhaus einfahren

Anfahrt vom Hauptbahnhof kommend:
Auf der Theodor-Heuss-Straße Richtung Rotebühlplatz links einordnen und vor dem Rotebühlplatz wenden; auf der Theodor-Heuss-Straße an der BW-Bank vorbei; nächste Querstraße rechts (Bolzstraße); rechts in das Parkhaus einfahren

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