Manz AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Manz AG
Reutlingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG 05.07.2019

Manz AG

Reutlingen

– ISIN DE000A0JQ5U3 –

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Manz AG vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand unter Punkt 5 der Tagesordnung durch Beschluss ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 150 Millionen auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 3.100.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in dem Beschluss genannten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten der Ermächtigung wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 17. Mai 2019 im Bundesanzeiger unter Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Manz AG bekanntgemacht worden ist, und die beim Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 353989) zur Hinterlegung des Beschlusses eingereichte notarielle Sitzungsniederschrift verwiesen.

 

Reutlingen, im Juli 2019

Manz AG

Der Vorstand

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