zetVisions AG – Zugänglichmachung von Anträgen nach § 126 AktG sowie Wahlvorschlägen nach § 127 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
zetVisions AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Zugänglichmachung von Anträgen nach § 126 AktG sowie Wahlvorschlägen nach § 127 AktG 05.07.2019

zetVisions AG

Heidelberg

Zugänglichmachung von Anträgen nach § 126 AktG sowie Wahlvorschlägen nach § 127 AktG

Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 5. Juni 2019 wurde die ordentliche Hauptversammlung der zetVisions AG für den 19. Juli 2019, um 11:00 Uhr, in den Räumen der Design Offices Heidelberg Colours GmbH, Langer Anger 7/9, 69115 Heidelberg, einberufen.

Wir teilen unseren Aktionären hiermit mit, dass der Aktionär Herr Uwe Rainer Feuersenger der Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung übermittelt hat. Diese machen wir unseren Aktionären gemäß §§ 126 AktG bzw. § 127 AktG im vollen, von Herrn Feuersenger mitgeteilten Wortlaut wie folgt zugänglich:

„Gegenanträge zur Hauptversammlung

TOP 3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Es wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats KEINE Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Es wird vorgeschlagen, KPMG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

TOP 5.

Beschlussfassung über den variablen Teil der Aufsichtsratsvergütung

Es wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung zu fassen:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 über die in § 17 Abs. 1 der Satzung geregelte Fixvergütung hinaus für jedes volle Jahr ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eine variable Vergütung in Höhe von der Hälfte der ihnen jeweils gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung zustehenden festen Vergütung. Der Anspruch auf diese variable Vergütung entsteht, wenn (und nur wenn) (i) der Umsatz der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 gestiegen ist und (ii) die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 mindestens einen Jahresüberschuss von 1,2 Millionen Euro erzielt hat.“

TOP 6.

Es wird als Aufsichtsrat vorgeschlagen:

Herr Johann Irsigler, Geschäftsführer der Euripides GmbH, wohnhaft in Heidelberg

TOP 7.

Es soll keine Beschlussfassung erfolgen, solange der Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb der Aktien erbracht wurde und Aktionären angemessene Zeit für Gegengutachten eingeräumt wurde.“

 

Heidelberg, den 3. Juli 2019

zetVisions AG

Der Vorstand

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