Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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WAFIOS Aktiengesellschaft Reutlingen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung eines Hinweises auf die bevorstehende Abspaltung der WAFIOS Umformtechnik GmbH, Wuppertal | 11.07.2019 |
WAFIOS AktiengesellschaftReutlingenHinweis auf eine bevorstehende AbspaltungEs ist beabsichtigt, Teile des Vermögens der WAFIOS Umformtechnik GmbH, Wuppertal, (übertragende Gesellschaft) auf die WAFIOS AG, Reutlingen (aufnehmende Gesellschaft) nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes abzuspalten. Auf die Rechte unserer Aktionäre nach § 62 Abs. 2 UmwG weisen wir hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der WAFIOS AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird. Die Satzung der WAFIOS AG knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital an (vgl. § 60 Abs. 2 S. 2 UmwG).
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