Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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aovo Touristik AG Hannover |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Hauptversammlung | 12.07.2019 |
aovo Touristik AGHannoverWKN 807465
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TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht der aovo Touristik AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 |
TOP 2 |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
TOP 3 |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
TOP 4 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zum Abschlussprüfer für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr die SME Treuhand und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu bestellen. |
II. Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind ab dem Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft
www.aovo.de
zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Auch die Tagesordnung ist im Internet unter
www.aovo.de
veröffentlicht.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der Adresse
aovo Touristik AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11, 30559 Hannover
hv@gfei.de
Fax: +49/511/47402319
anmelden und ihren Aktienbesitz durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf 01. August 2019, 00:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und die Bescheinigung müssen der Gesellschaft bis spätestens 15. August 2019, 24:00 Uhr, zugehen.
Stimmrecht / Stimmrechtsvertreter
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht allerdings kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine bestimmte Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir deshalb, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Die aovo Touristik AG bietet ihren Aktionären daneben den Service an, sich entsprechend ihren Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur stimmrechtsbefugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat daher eine Eintrittskarte zu bestellen, das beiliegende Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und an die Gesellschaft per Brief, per E-Mail oder per Telefax zu senden.
Anträge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
aovo Touristik AG
Investor Relations
Esperantostraße 4, 30519 Hannover
Fax: +49/511/33644099
E-Mail: vkf@aovo.de
Bis zum 07. August 2019, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den anderen Aktionären unter
www.aovo.de
unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge weden nicht berücksichtigt.
IV. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die aovo Touristik AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung:
www.aovo.de/investorrelations/datenschutz-aktionaere
Hannover, im Juli 2019
aovo Touristik AG
– Der Vorstand –
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Unterlagen gemäß § 125 AktG bitten wir, unter folgender Adresse anzufordern:
aovo Touristik AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11, 30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
hv@gfei.de