SIWANA AG i.L. – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SIWANA AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 09.08.2019

SIWANA AG i.L.

München

– WKN: A0HL39 / ISIN: DE000A0HL390 –

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 18. September 2019 um 09:00 Uhr in den Räumen der HINKEL & Cie. Vermögensverwaltung AG, Königsallee 60, 40212 Düsseldorf, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der SIWANA AG i.L. für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der SIWANA AG i.L. für das Geschäftsjahr 2018 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Liquidationsschluss-Abschlusses (Liquidationsschlussbilanz) für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 30. Juni 2019 und Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Liquidationsschluss-Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 festzustellen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

7.

Vorlage und Genehmigung der von dem Abwickler aufgestellten Schlussrechnung

Der Abwickler hat nach Beendigung der Liquidation, anlässlich derer eine Auszahlung an die Aktionäre erfolgt, am 07. August 2019 die Schlussrechnung aufgestellt.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die von dem Abwickler aufgestellte Schlussrechnung zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Verwendung des nach der abschließenden Vermögensverteilung verbleibenden Sockelbetrags in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 3.000

Nach der abschließenden Vermögensverteilung gemäß der Schlussrechnung verbleibt ein Sockelbetrag in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 3.000.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sockelbetrag in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 3.000 dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik, Baumbachstr. 11, 4020 Linz, Österreich, eingetragen beim Zentralen Vereinsregister unter der ZVR-Zahl 552810049, zu spenden.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 18. September 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 18. September 2019 Entlastung zu erteilen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 18. September 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 18. September 2019 Entlastung zu erteilen.

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, den 13. September 2019 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, den 13. September 2019 (24:00 Uhr), ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis hat gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung nach den Bestimmungen für börsennotierte Gesellschaften zu erfolgen. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht nach § 123 Abs. 4 AktG ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, vorliegend also auf Mittwoch, den 28. August 2019 (00:00 Uhr), zu beziehen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis sind innerhalb der genannten Fristen an die Gesellschaft unter folgender Anschrift zu richten (Anmeldestelle):

SIWANA AG i.L.
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-siwana-2018@llr.de

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ebenfalls an die vorstehende Adresse zu richten. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die SIWANA AG i.L. hat im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 400.000 Aktien ausgegeben. Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die SIWANA AG i.L. hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 400.000.

München, im August 2019

SIWANA AG i.L.

Der Abwickler

Hinweis an die Depotbanken zur Anforderung der 125iger Mitteilung

Wir bitten darum, die sog. 125iger Mitteilung unter folgender Anschrift anzufordern und dort auch die diesbezüglichen Abrechnungen gem. KredInstAufwV bis zum 30.09.2019 einzureichen:

SIWANA AG i.L.
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-siwana-2018@llr.de

Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz

Die SIWANA AG i.L. verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Die SIWANA AG i.L. ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der unten genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe der personenbezogenen Daten können Aktionäre und ihre Vertreter an der Hauptversammlung nicht teilnehmen.

Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar: SIWANA AG i.L., Kastanienstr. 7, 81547 München.

Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs bzw. von Personen, die von einem Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das Stimmrecht für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) und Nummer der Eintrittskarte. Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Name und Vorname sowie Anschrift.

Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der Übersendung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt die Depotbank des betreffenden Aktionärs die personenbezogenen Daten an uns.

Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG gestellt, werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich gemacht.

In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen Teilnehmern zugänglich zu machen. Das Teilnehmerverzeichnis enthält nach Maßgabe von § 129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Hauptversammlung bzw. des vertretenen Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie bei die Zahl der von jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung. Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren.

Die genannten Daten werden drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung oder aus anderen Gründen erforderlich oder gesetzlich angeordnet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Wahrnehmung der Rechte als Aktionär zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO.

Die Dienstleister der Gesellschaft (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer), welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem.

Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene Personen gegenüber der SIWANA AG i.L. unter den vorstehenden Kontaktdaten geltend machen. Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO.

 

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