Manz AG – Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Manz AG
Reutlingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 21.08.2019

Manz AG

Reutlingen

– ISIN DE000A0JQ5U3 –

Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I.

Die ordentliche Hauptversammlung der Manz AG von 2. Juli 2019 hat unter Punkt 5 der Tagesordnung beschlossen, das von der der Hauptversammlung am 9. Juli 2014 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossene bedingte Kapital I gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung in Höhe von Euro 1.971.223,00 aufzuheben und ein neues bedingtes Kapital I in Höhe von Euro 3.100.000,00 zu schaffen sowie die Satzung in § 3 Absatz 4 entsprechend zu ändern.

Aufgrund des vorgenannten Beschlusses wurde das Grundkapital um bis zu Euro 3.100.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.100.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht („bedingtes Kapital I“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 5 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung bis zum 1. Juli 2024 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 17. Mai 2019 im Bundesanzeiger unter Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Manz AG vom 2. Juli 2019 bekanntgemacht worden sind, verwiesen.

Das bedingte Kapital I gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung wurde am 1. August 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 353989) eingetragen.

II.

Die ordentliche Hauptversammlung der Manz AG hat am 2. Juli 2019 entsprechend Punkt 6 der Tagesordnung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 360.000,00 durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Performance Shares) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, die aufgrund der Ermächtigung vom 2. Juli 2019 zu Tagesordnungspunkt 6 gewährt werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 17. Mai 2019 im Bundesanzeiger unter Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Manz AG vom 2. Juli 2019 bekanntgemacht worden sind, verwiesen.

Das bedingte Kapital III gemäß § 3 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft wurde am 1. August 2019 in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 353989) eingetragen.

 

Reutlingen, im August 2019

Manz AG

Der Vorstand

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