GEA Group Aktiengesellschaft – Vereinbarungen über Bezugs- und Einziehungsrechte

GEA Group Aktiengesellschaft
Düsseldorf
ISIN: DE0006602006
WKN: 660200
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über Vereinbarungen über Bezugs- und Einziehungsrechte

Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 16. April 2015 beschlossen, den Vorstand entsprechend dem unter Tagesordnungspunkt 8 der am 9. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung enthaltenen Beschlussvorschlag zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 einmalig oder mehrmals Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 750.000.000,00 auszugeben und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 51.903.633,82 zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder gegen Sachleistungen begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der GEA Group Aktiengesellschaft festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 16. April 2015 ferner beschlossen, die Gesellschaft entsprechend dem unter Tagesordnungspunkt 9 der am 9. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung enthaltenen Beschlussvorschlag zu ermächtigen, bis zum 15. April 2020 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Düsseldorf, im April 2015

GEA Group Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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