Deutsche Bildung AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Bildung AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 23.08.2019

Deutsche Bildung AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

am Montag, 30. September 2019, um 16:30 Uhr
in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Bouchon & Partner Rechtsanwälte
Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am Montag, 30. September 2019, um 16:30 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Bouchon & Partner Rechtsanwälte, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichtes des Aufsichtsrates

Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Weißfrauenstraße 12-16, 60311 Frankfurt am Main, eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderungen gemäß Buchstabe a) bis e) bestehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt.

b)

§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2024 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 30.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019).“

c)

§ 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

§ 5
Namensaktien, Vinkulierung, Ausschluss des Verbriefungsanspruches
1.

Die Aktien lauten auf den Namen.

2.

Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Zustimmung erteilt der Vorstand. Über die Erteilung der Zustimmung entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat nach freiem Ermessen. Die Angabe von Gründen für die Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat kann nicht verlangt werden.

3.

Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.

4.

Die Bestimmungen über Ausgabe, Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine trifft der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

5.

Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG geregelt werden.“

d)

§ 14 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag erfolgen, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich vor der Versammlung anzumelden haben. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger oder durch eingeschriebenen Brief an die im Aktienregister eingetragene Adresse des Aktionärs. Die Einberufung kann auch durch Telefax oder E-Mail erfolgen an die jeweils zuletzt von den Aktionären der Gesellschaft mitgeteilte Faxnummer oder E-Mail-Adresse; die Gesellschaft ist auch im Übrigen berechtigt, den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mit deren Zustimmung Informationen im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.“

e)

§ 14 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der in der Einberufung der Hauptversammlung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.“

Adresse für die Anmeldung, eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

Deutsche Bildung AG
Weißfrauenstraße 12-16
D-60311 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 – 920 39 45 – 10
E-Mail: hauptversammlung(at)deutsche-bildung.de

Freiwillige Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen, so dass die Anmeldung spätestens am 23. September 2019 zugehen muss.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Frankfurt am Main, im August 2019

Deutsche Bildung AG

Der Vorstand

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