REII – Development AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

REII – Development AG

Düsseldorf

ISIN: DE000A2E4L18

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 26. Februar 2021

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Freitag, den 26. Februar 2021 um 11.00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) der REII-Development AG, Freiligrathstraße 28, 40479 Düsseldorf (im Folgenden „Gesellschaft“) ein. Die Gesellschaft macht dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrates von der Möglichkeit der Verkürzung der Einberufungsfrist gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, Seite 569, nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020, Gebrauch. Ferner wird die Hauptversammlung ebenfalls mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des „COVID-19-Gesetzes“ in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – ausgerichtet. Aktionärinnen und Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, und deren Bevollmächtigte können die Hauptversammlung in voller Länge in Bild und Ton live verfolgen. Zu diesem Zwecke erhalten Aktionärinnen und Aktionäre nach ihrer Anmeldung einen entsprechenden Online-Zugang. Ferner finden Sie Erläuterungen zu der Durchführung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.reii.de/​Hauptversammlung

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung sowie die Erläuterungen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung (Ziffer II).

I.
TAGESORDNUNG

TOP 1

VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES SOWIE DES LAGEBERICHTS ZUM 31. DEZEMBER 2019 SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter

www.reii.de

eingesehen werden. Dort werden die Unterlagen auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

TOP 2

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE GEWINNVERWENDUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Ein Gewinnverwendungsbeschluss ist durch die Hauptversammlung nicht zu fassen.

TOP 3

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS, JAHRESABSCHLUSS 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung beschließt, den Jahresabschluss 2019 der Gesellschaft nicht durch einen Abschlussprüfer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen.

TOP 6

BESCHLUSS ÜBER DIE FORTSETZUNG DER GESELLSCHAFT (§ 274 ABS. 2 ZIFF. 1 AKTG)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Versammlung die Fortsetzung der Gesellschaft nach Einstellung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beschließt.

Wir weisen darauf hin, dass der Beschluss gemäß § 274 Abs. 2 Ziff. 1 AktG einer qualifizierten Mehrheit (3/​4) des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf.

II.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1.

ZAHL DER AKTIEN, STIMMRECHTE

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 500.000,00 eingeteilt in 500.000 Stück Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

2.

TEILNAHMEBERECHTIGUNG, ANMELDUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Unter Teilnahme an der Hauptversammlung wird im Folgenden die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verstanden. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung in diesem Sinne und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung, mithin am 19. Februar 2021, bei der Gesellschaft unter der Anschrift

REII-Development AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 0049 89 30 90 3 – 74 675
E-Mail: assistant@reii.de

in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher Sprache angemeldet haben.

3.

DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG, AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der von den Aktionären bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – abzuhalten. Dementsprechend besteht keine Möglichkeit, dass Aktionäre an der Hauptversammlung vor Ort teilnehmen. Ferner ist es nicht möglich, dass Aktionäre ihre Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation während der Hauptversammlung ausüben.

Die Stimmrechtsausübung durch Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten kann ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erfolgen.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie etwaige Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen können bis spätestens zum Ende der Fragenbeantwortung am Tag der Hauptversammlung postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die unter Ziffer II. 2.) dieser Einladung angegebene Adresse der Gesellschaft (REII-Development AG, c/​o Computershare Operations Center 80249 München, Telefax: 0049 89 30 90 3 – 74 675, E-Mail: assistant@reii.de) erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Wir weisen darauf hin, dass Aktionärinnen und Aktionäre ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (II. 2.) erforderlich. Sofern ein Bevollmächtigter das Stimmrecht ausüben soll, bedarf es bei der Ausübung der Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Auch diese ist schriftlich, per E-Mail oder per Telefax an die genannte Adresse der Gesellschaft (II. 2.) zu übersenden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Der Widerruf einer erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass auch Bevollmächtigte nicht an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen können; dies gilt mit Ausnahme der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Aktionärinnen und Aktionären sowie deren Bevollmächtigten bieten wir an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch hierzu sind eine form- und fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Aktionärinnen und Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können dies unter Nutzung des von der Gesellschaft angebotenen Formulars vornehmen, dass den Aktionärinnen/​Aktionären mit den Anmeldeunterlagen übermittelt wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bevollmächtigung an die Stimmrechtsvertreter auch auf elektronischem Wege (E-Mail) unter der Adresse

assistant@reii.de

oder per Telefax unter Telefax: 0049 89 30 90 3 – 74 675 vorzunehmen.

4.

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG, GEGENANTRÄGE SOWIE FRAGE- UND AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRINNEN/​AKTIONÄRE

Aktionärinnen/​Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (Ergänzung der Tagesordnung). Ein nach Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen ist nach § 124 a AktG unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschafft zugänglich zu machen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft (REII-Development AG, Vorstand, Freiligrathstraße 28, 40479 Düsseldorf) zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum 11. Februar 2021, 24.00 Uhr, vorliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten.

Darüber hinaus können Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge der Verwaltung (Vorstand/​Aufsichtsrat) zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein und sind zu richten an:

REII-Development AG
Freiligrathstraße 28
40479 Düsseldorf
Telefax: 0211-130685-12
E-Mail: assistant@reii.de

Gegenanträge müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, das heißt spätestens am 11. Februar 2021, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft zugegangen sein. Etwaige Gegenanträge werden unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Ein Auskunftsrecht der Aktionäre während der virtuellen Hauptversammlung besteht nicht. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz sind Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft bis spätestens zwei Tage vor dem Tag der Versammlung, also bis zum 23. Februar 2021, 24.00 Uhr (MEZ/​Zeitpunkt des Zugangs), schriftlich (REII Development AG, Freiligrathstraße 28, 40479 Düsseldorf) oder in Textform, das heißt elektronisch unter der Adresse

assistant@reii.de

oder per Telefax unter 0049 211 130685-12 einzureichen. Über die Beantwortung entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freien Ermessen. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Live-Übertragung der Versammlung, sofern eine Beantwortung nicht vorab auf der Webseite im Rahmen eines veröffentlichten Frage-Antwort-Kataloges erfolgt. Fragen in Fremdsprachen (außer Englisch) werden nicht berücksichtigt.

5.

WIDERSPRUCH GEGEN EINEN BESCHLUSS DER HAUPTVERSAMMLUNG

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 26. Februar 2021 im Wege elektronischer Kommunikation über die E-Mail-Adresse

assistant@reii.de

oder per Telefax unter 0049 211 130685-12 erfolgen.

6.

DATENSCHUTZ

Die REII – Development AG bzw. ein im Rahmen der Auftragsverarbeitung tätiger Dienstleister der Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptverhandlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Anmeldebestätigungsnummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die REII – Development AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: REII – Development AG, vertreten durch den Vorstand Dzhambulat Tskhovrebov, Freiligrathstr. 28, 40479 Düsseldorf

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der REII – Development AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um die Computershare GmbH, München, einem Hauptversammlungsdienstleister. Der Dienstleister erhält personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen oder Gegenanträgen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat. Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

assistant@reii.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde an ihrem Wohnsitz oder der Datenschutzbehörde am Sitz der Gesellschaft (Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf).

 

Düsseldorf, im Februar 2021

REII – Development AG

Der Vorstand

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