ENSO Energie Sachsen Ost AG – Bekanntmachung des Vorstandes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 MitbestG, § 97 Abs. 1 AktG

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ENSO Energie Sachsen Ost AG
Dresden
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung des Vorstandes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 MitbestG, § 97 Abs. 1 AktG 29.08.2019

ENSO Energie Sachsen Ost AG

Dresden

Bekanntmachung des Vorstandes der ENSO Energie Sachsen Ost AG über
die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 MitbestG,
§ 97 Abs. 1 AktG

Der Aufsichtsrat der ENSO Energie Sachen Ost AG mit Sitz in Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 965 setzt sich bisher gem. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG, §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.

Die ENSO Energie Sachsen Ost AG beschäftigt in Deutschland zusammen mit den gemäß § 5 Abs. 1 MitbestG zu berücksichtigenden Konzernunternehmen regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer, jedoch weniger als 10.000 Arbeitnehmer.

Nach Auffassung des Vorstandes ist der Aufsichtsrat der ENSO Energie Sachen Ost AG deshalb nicht mehr nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und ist gemäß §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG i.V.m. § 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG paritätisch, also je zur Hälfte aus Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

Der Vorstand weist darauf hin, dass der Aufsichtsrat nach den vorgenannten Vorschriften gebildet wird, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Leipzig, anrufen.

 

Dresden, 27. August 2019

ENSO Energie Sachsen Ost AG

Der Vorstand

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