Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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CRX Markets AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 29.08.2019 |
CRX Markets AGMünchenEinladung zur ordentlichen HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der amMontag, den 30. September 2019
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1. |
Vorlage des Jahresabschlusses der CRX Markets AG für das Geschäftsjahr 2018, des Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2018 Die vorstehenden Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 liegen ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Str. 191, 80687 München, zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2018 „Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den durch die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 erwirtschafteten Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 3.934.228,21 zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 12.594.721,57, die den Bilanzverlust in Höhe von EUR 16.528.949,78 bilden, auf neue Rechnung vorzutragen.“ |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der Einzelabstimmung
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der Einzelabstimmung
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, endet die reguläre Amtszeit von Herrn Philip Holzer, Herrn Norbert Lakämper, Herrn Carlo Kölzer und Herrn Dr. Thomas Schulz. Es stehen alle Personen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier (4) von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden. Allerdings wird sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft künftig, d. h. mit Eintragung und Wirksamwerden der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. September 2019 unter Tagesordnungspunkt 1. vorgeschlagenen Satzungsänderung gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie (dem dann voraussichtlich gültigen) § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus fünf (5) von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen.
Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats stimmen darin überein, dass in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an diese Hauptversammlung vorgeschlagen werden soll, Herrn Philip Holzer (weiterhin) zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Nobert Lakämper (weiterhin) zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen. |
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6. |
Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds Die unter Tagesordnungspunkt 1. der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. September 2019 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrates auf fünf (5) Mitglieder wird wirksam, wenn die Satzungsänderung beschlossen und im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich dann gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung (neue Fassung) aus fünf (5) von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden. Zur Besetzung dieses künftigen weiteren Aufsichtsratspostens soll schon auf dieser Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden. Dessen Amtszeit beginnt allerdings erst, wenn die Erweiterung des Aufsichtsrats durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung wirksam wird. „Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 1. der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. September 2019 zu beschließenden Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung (d.h. mit Eintragung dieses satzungsändernden Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft), Herrn Sven Janssen, Bankkaufmann und Unternehmer, wohnhaft in Kronberg im Taunus, mit Wirkung ab Bedingungseintritt für eine Amtsperiode gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, d. h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.“ |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 „Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfgesellschaft, Arnulfstraße 59, 80630 München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.“ |
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8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ein- und Durchführung eines neuen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an ausgewählte Mitarbeiter und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft Zur Incentivierung von ausgewählten Mitarbeitern und sonstigen Leistungsträgern der Gesellschaft soll ein weiteres Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgelegt werden, welches ausschließlich an ausgewählte Mitarbeiter und sonstige Leistungsträger der Gesellschaft adressiert ist sowie zum Bezug durch Geschäftsführungsmitglieder, ausgewählte Führungskräfte sowie sonstige Leistungsträger von Gesellschaften bestimmt ist, die im Verhältnis zur CRX Markets AG abhängig verbundene Unternehmen im Sinn von §§ 15, 17 AktG sind (nachfolgend das „MEP 2019“ genannt). Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
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9. |
Nachtragsbericht des Vorstandes über die im Geschäftsjahr 2018 durchgeführten Kapitalmaßnahmen Der Vorstand erstattet gemäß §§ 175, 160 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 AktG der Hauptversammlung über die im Geschäftsjahr 2018 durchgeführten Kapitalmaßnahmen mündlich Bericht, insb. über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016. |
II.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demnach voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
2. |
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten |
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf hat ausschließlich schriftlich, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse zu erfolgen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
CRX Markets AG |
Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht werden den Aktionären auf schriftliches Verlangen übersandt.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen des § 135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen sind zu beachten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
3. |
Angabe zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG |
a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung bzw. Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG |
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse in Schriftform mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung zugeht (wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird).
CRX Markets AG |
Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind somit bis zum Ablauf des 5. September 2019, 23:59 Uhr, schriftlich zu stellen.
In dem Verlangen sind auch der Zweck und die Gründe anzugeben. Jedem neuen Gegenstand muss daher eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben gem. § 122 Abs. 2, Abs. 1 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags, Wahlvorschlags beziehungsweise Ergänzungsantrages nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG |
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Anträge von Aktionären bitten wir ausschließlich schriftlich, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse zu senden (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
CRX Markets AG |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden. Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern brauchen jedoch nicht begründet zu werden.
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären unter der Internetadresse
www.crxmarkets.com
unter dem Link „Company“, „Legal Affairs“, „Shareholder’s Meeting“ zugänglich, wenn ihr Gegenanträge spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird) mit Begründung zugegangen sind. Gegenanträge sind mithin spätestens bis zum 15. September 2018, 23:59 Uhr, zu stellen.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung bzw. einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzwidrigen oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §§ 127 S. 3 i. V. m. 125 Abs. 1 S. 5 AktG beigefügt sind.
c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG |
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
d) |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung |
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Str. 191, 80687 München, zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zugänglich sein.
e) |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 143.477,– und ist eingeteilt in 143.477 Namensaktien im Nominalwert von je EUR 1,–. Jede Namensaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 143.477.
f) |
Art und Form der Einberufung |
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt gemäß § 121 Abs. 4 AktG i. V. m. § 15 Abs. 2 der Satzung durch einmalige Bekanntmachung im Elektronischen Bundesanzeiger.
g) |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre |
Die CRX Markets AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adressen, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um ihren Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Daher ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die CRX Markets AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der CRX Markets AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
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oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
CRX Markets AG |
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzrichtlinie (https://www.crxmarkets.com/de/company/privacy-statements/) zu finden.
München, im August 2019
CRX Markets AG
Der Vorstand