Phicomm AG – Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Phicomm AG
Unterhaching
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 02.09.2019

Phicomm AG

Unterhaching

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 28. August 2019 folgendes beschlossen:

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals um bis zu € 703.617 (Tagesordnungspunkt 5)

Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von zehn Aktien zu einer Aktie zum Zwecke der Deckung von Verlusten (Tagesordnungspunkt 7)

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 26. Juli 2019 veröffentlichten Erweiterung der Tagesordnung.

 

Phicomm AG

Vorstand

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